Neun Monate zu Unrecht Bafög bezogen

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Stephan Herbert Fuchs Seine Erkrankung hatte ihm alles zunichte gemacht. Trotzdem hat das Amtsgericht einen 33-jährigen Mann wegen Betrugs zu einer Geldstra...

Stephan Herbert Fuchs

Seine Erkrankung hatte ihm alles zunichte gemacht. Trotzdem hat das Amtsgericht einen 33-jährigen Mann wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Der gebürtige Bayreuther hatte eine Ausbildung zum Ergotherapeuten abgebrochen, aber trotzdem noch ein dreiviertel Jahr lang Bafög-Leistungen bezogen.Dadurch war ein Schaden von über 4500 Euro entstanden.
Nachweislich litt der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einer depressiven Störung. "Er hat den Kopf einfach in den Sand gesteckt", sagte sein Verteidiger Jürgen Koch aus Bayreuth. Sein Mandant habe damals nichts mehr auf die Reihe bekommen und sei völlig gehemmt gewesen. Dazu kommt, dass der Angeklagte kurz zuvor auch noch die Trennung von seiner Frau verkraften musste und die Bafög-Leistungen seine einzige Einnahme waren.
Den Ausbildungsvertrag bei der Berufsfachschule für Ergotherapie hatte er damals zwar noch gekündigt, beim Kulmbacher Landratsamt ist er aber nicht vorstellig geworden. Die zuständige Sachbearbeiterin war ihm nur aus purem Zufall auf die Schliche gekommen. Die Frau wohnte früher am selben Ort wie der Angeklagte. "Über tausend Ecken" sei an sie die Information herangetragen worden, dass der Mann gar nicht mehr die Berufsfachschule besucht.
Ein Anruf bei der Schule habe diesen Verdacht bestätigt, sagte die Verwaltungsfachangestellte. Sie sagte aber auch, dass die Schule normalerweise die Verpflichtung gehabt hätte, die Kündigung zu melden.


Einen Teil zurückgezahlt

Warum dies nicht geschehen sei, konnte der Schulleiter nicht erklären, obwohl der von der Erkrankung des Angeklagten wusste und ihm auch schon die vielen Fehlzeiten aufgefallen waren. Hätte die Mitarbeiterin des Landratsamtes nicht Verdacht geschöpft, wäre der Betrug wohl gar nicht aufgeflogen.
Rund 1400 Euro hat der Angeklagte bereits zurückbezahlt. Er verpflichtete sich auch, monatlich weiter 200 Euro zu bezahlen, bis die zu Unrecht erhaltene Summe getilgt ist. Einer Einstellung des Verfahrens, die vom Verteidiger angeregt wurde, stimmten allerdings weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht zu. Schließlich handle es sich nicht um einen "Kleckerlesbetrag", der noch dazu über den langen Zeitraum von neun Monaten bezogen worden sei, so Richterin Sieglinde Tettmann.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah zwar die schwere Lebenssituation des Angeklagten, forderte mit 2700 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) eine noch höhere Strafe als letztlich verhängt. Verteidiger Koch plädierte dagegen auf eine wesentlich geringere Strafe von 1200 Euro (60 Tagessätze zu jeweils 20 Euro). Sein Mandant sei gesundheitlich auf einem guten Weg, habe von Anfang an alles zugegeben und habe auch beruflich wieder Fuß gefasst.


Am unteren Rand

Aufgrund des langen Tatzeitraums und des hohen Schadens urteilte Richterin Tettmann dann aber doch auf 80 Tagessätze zu jeweils 30 Euro. Der Angeklagte habe natürlich gewusst, dass er das Ende seiner Ausbildung melden muss.
Aufgrund seiner Erkrankung habe er aber alles laufen lassen. Im Vergleich zu ähnlichen Fällen sei die Geldstrafe deshalb ohnehin am unteren Rand angesiedelt.