Termin am 31. Juli abgesetzt
Ob sie sich nun wegen "Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt", wie es im Strafbefehl heißt, schuldig gemacht hat, ist eine strittige Frage, die das Amtsgericht Bamberg ursprünglich am 31. Juli 2020 klären wollte. Der Termin wurde aus "prozessökonomischen Gründen" abgesetzt, wie der Sprecher des Amtsgerichts verlauten ließ. Es gebe "weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft".
Bis ein neuer Verhandlungstermin festgelegt wird, "kann es noch dauern, deshalb ist derzeit nichts veranlasst", erklärt Bettina Nickel, stellvertretende Leiterin des Katholischen Büros Bayern und Ansprechpartnerin der katholischen Kirche zum Thema Kirchenasyl. Selbst Juristin gibt sich Bettina Nickel bedeckt auf die Frage, was sie der Äbtissin raten würde. "Die Verteidigungsstrategie entwirft Mutter Mechthilds Anwalt, nicht ich", will sich Nickel nicht in die Karten schauen lassen - zum Wohle der Äbtissin.
Grundrechtsbeschränkungen
Das "Damoklesschwert Strafverfolgung" schwebe schon lange über jedem Kirchenasyl, ausgehend von der Frage, welcher Schranke die im Grundgesetz verankerte Gewissens- und Religionsfreiheit unterliegt, führt die Juristin aus. "Alle Grundrechte unterliegen Schranken", konstatiert Nickel und beklagt, dass der deutsche Staat "die Dublin-Verordnung zu restriktiv auslegt", etwa im Blick auf das Grundrecht "Schutz von Ehe und Familie".
Dass es überhaupt zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht kommen wird, ist der Tatsache geschuldet, dass sich die Nonne weigert, die im ersten Strafbefehl auf 2500 Euro festgesetzte Geldstrafe zu zahlen. Mit ihrem Rechtsanwalt Franz Bethäuser legte sie Einspruch ein: "Ich käme mir nicht ehrlich vor, die 2500 Euro zu bezahlen, nur um meine Ruhe zu haben", erklärt Mutter Mechthild.
Ihre unerschütterliche Haltung aus christlicher Nächstenliebe und Gewissenserforschung hat der Äbtissin in den letzten Tagen eine Welle der Sympathie beschert. "Ich bräuchte zwei Sekretäre!" lacht sie bei aller Freude über die Solidaritätsbekundungen, die sie erreichen. Es gebe Briefe, E-Mails, Anrufe "von Amerika bis zum Vatikan".
Würdigung aus dem Vatikan
Tatsächlich hat der römische Kurienkardinal Michael Czerny das Verhalten von Mutter Mechthild gewürdigt. Angesprochen auf das Verfahren des Amtsgerichts Bamberg gegen die Ordensfrau sagte Czerny der englischen Zeitschrift "The Tablet": "Gott segne sie!" Der Kardinal ist in der vatikanischen Entwicklungsbehörde für die Themen Migration und Flucht zuständig.