Mofa-Schein war zu wenig

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Nur eine Mofa-Prüfbescheinigung konnte ein Rollerfahrer vorzeigen, als er am Freitagnachmittag auf dem Radweg neben der B 289 kontrolliert wurde. Eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist...

Nur eine Mofa-Prüfbescheinigung konnte ein Rollerfahrer vorzeigen, als er am Freitagnachmittag auf dem Radweg neben der B 289 kontrolliert wurde. Eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist nun die Folge. Der junge Mann musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen. pol