Mit falschen Unterschriften

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Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 43-Jährigen wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe.

Ein 43 Jahre alter Kaufmann aus einer Stadt im Landkreis Haßberge stand vor dem Amtsgericht in Haßfurt, weil er laut Anklage einen Mobilfunkvertrag auf den Namen einer Kundin abschloss und dabei deren Unterschrift fälschte. Betrug und Urkundenfälschung lauteten die Vorwürfe.

Es sei ein Versehen gewesen, den Mobilfunkvertrag abzuschließen, verteidigte sich der Angeklagte. Eigentlich habe er einer neuen Mitarbeiterin zeigen wollen, wie ein Vertragsabschluss funktioniert, und versehentlich den Vertrag an den Mobilfunkanbieter versendet, beteuerte der Angeklagte. "Die Urkundenfälschung gebe ich zu", sagte er.

Allerdings hat er den Vertrag auch in der Folge noch zweimal widerrechtlich verlängert. "Es tut mir alles unendlich leid, und ich hätte wie meine ehemalige Kundin auch Anzeige erstattet, wenn ich wie sie vom Mobilfunkanbieter unbegründete Forderungen erhalten hätte", erklärte der 43-Jährige.

Die Kundin habe den Vertrag nie genutzt, sagte er weiter. Er laste sich auch an, dass er den Vertrag nicht gekündigt habe. Außerdem hätten er beziehungsweise die Firma seiner Partnerin, bei der er angestellt ist, alle Forderungen, die an die Geschädigte gingen, bezahlt. Letztlich habe er einen finanziellen Verlust gehabt.

Der Verteidiger des Angeklagten fasste zusammen, dass es am Ende für die Geschädigte "keinen Schaden" gab. Die Handys, die er aus dem Vertrag erhalten habe, wurden verkauft.

Der Angeklagte versuchte dem Gericht zu erklären, wie es zu dem Betrug und der Urkundenfälschung gekommen ist. "Ja, ich habe das gemacht, es ist dumm gelaufen. Ich habe mich bei der Kundin auch schon entschuldigt", so der Angeklagte.

Anzeige bei der Polizei

Die Kundin, eine 79-jährige Rentnerin, sagte als Zeugin, sie habe erst von der Sache erfahren, als sie eine Mahnung vom Mobilfunkanbieter erhalten habe. "Diese habe ich dann zum Angeklagten getragen, und der sagte mir, dass sich alles erledigt hat." Als eine weitere Forderung in Höhe von 1500 Euro kam, erstattete sie Anzeige bei der Polizei. Sie gab an, dass sie selber aus dem falschen Vertrag nie etwas bezahlt habe.

Die Lebenspartnerin des Angeklagten und Inhaberin des Geschäfts schilderte, dass zur Schulung keine Daten eingegeben würden. Ihr Partner arbeite als Geschäftsführer meist selbstständig.

Der Verteidigter regte an, das Verfahren einzustellen. Allerdings ließ sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft aus Bamberg darauf nicht ein. Er schlug vor, das Verfahren hinsichtlich des Betruges einzustellen, da der Geschädigten kein Schaden entstanden sei. Allerdings müsse die Urkundenfälschung geahndet werden.

Richterin Ilona Conver beschränkte das Verfahren per Beschluss auf die Urkundenfälschung. Sie stellte fest, dass der Angeklagte im Bundeszentralregister schon 14 Einträge habe, auch wegen Urkundenfälschung sowie wegen Betrugs, Hehlerei und Computerbetrugs.

Zwischen zwei Anträgen

In seinem Plädoyer beantragte der Staatsanwalt, den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen, auch auf Grund seiner Vorbelastungen, zu 75 Tagessätzen zu je 20 Euro, also zu 1500 Euro Geldstrafe zu verurteilen. Der Verteidiger plädierte auf 60 Tagessätze zu je 20 Euro. Das Urteil lautete schließlich auf 65 Tagessätze á 20 Euro, also auf 1300 Euro. Die Richterin wertete das Geständnis als mildernd, allerdings lägen auch erhebliche Vorbelastungen vor. Das Urteil ist rechtskräftig.