Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 43-Jährigen wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe.
Ein 43 Jahre alter Kaufmann aus einer Stadt im Landkreis Haßberge stand vor dem Amtsgericht in Haßfurt, weil er laut Anklage einen Mobilfunkvertrag auf den Namen einer Kundin abschloss und dabei deren Unterschrift fälschte. Betrug und Urkundenfälschung lauteten die Vorwürfe.
Es sei ein Versehen gewesen, den Mobilfunkvertrag abzuschließen, verteidigte sich der Angeklagte. Eigentlich habe er einer neuen Mitarbeiterin zeigen wollen, wie ein Vertragsabschluss funktioniert, und versehentlich den Vertrag an den Mobilfunkanbieter versendet, beteuerte der Angeklagte. "Die Urkundenfälschung gebe ich zu", sagte er.
Allerdings hat er den Vertrag auch in der Folge noch zweimal widerrechtlich verlängert. "Es tut mir alles unendlich leid, und ich hätte wie meine ehemalige Kundin auch Anzeige erstattet, wenn ich wie sie vom Mobilfunkanbieter unbegründete Forderungen erhalten hätte", erklärte der 43-Jährige.
Die Kundin habe den Vertrag nie genutzt, sagte er weiter. Er laste sich auch an, dass er den Vertrag nicht gekündigt habe. Außerdem hätten er beziehungsweise die Firma seiner Partnerin, bei der er angestellt ist, alle Forderungen, die an die Geschädigte gingen, bezahlt. Letztlich habe er einen finanziellen Verlust gehabt.
Der Verteidiger des Angeklagten fasste zusammen, dass es am Ende für die Geschädigte "keinen Schaden" gab. Die Handys, die er aus dem Vertrag erhalten habe, wurden verkauft.
Der Angeklagte versuchte dem Gericht zu erklären, wie es zu dem Betrug und der Urkundenfälschung gekommen ist. "Ja, ich habe das gemacht, es ist dumm gelaufen. Ich habe mich bei der Kundin auch schon entschuldigt", so der Angeklagte.