Zwei Justizwachtmeister führen einen knabenhaften 26-Jährigen aus der Untersuchungshaft zur Verhandlung vor dem Schöffengericht. Ihm wird vorgeworfen, Canna...
Zwei Justizwachtmeister führen einen knabenhaften 26-Jährigen aus der Untersuchungshaft zur Verhandlung vor dem Schöffengericht. Ihm wird vorgeworfen, Cannabisprodukte in nicht geringer Menge erworben zu haben.
In U-Haft kam er Ende 2015, nachdem er keinen festen Wohnsitz mehr hatte. Der junge Mann wirkte recht unruhig und fast zappelig. Nach Rücksprache mit seinem Anwalt und einem Rechtsgespräch räumt er den ihm zur Last gelegten Sachverhalt ein.
Kurz vor Weihnachten 2014 hat er 90 Gramm Marihuana erworben und wurde nach dem Kauf am Forchheimer Bahnhof damit ertappt. "Das war mein Bedarf über Weihnachten", erklärt er. Er leidet unter ADHS. Ritalin, so sagte er, zeige bei ihm keine Wirkung. In der Haft, so sagt er weiter, leide er deutlich unter den Symptomen seiner Erkrankung.
Das überzeugte alle Prozessbeteiligten davon, dass die gekaufte Menge ausschließlich für den Eigenverbrauch bestimmt war.
"Nach der Haft will ich anfangen, normal zu leben. Ich will anfangen, zu arbeiten", schloss der Angeklagte. Der Staatsanwalt sprach von "illegaler Selbstmedikamentierung." Er ging entgegen der Anklageschrift von einem minder schweren Fall aus, obwohl der Wirkstoffgehalt von Tetrahydrocannabinol sehr hoch war. Von einer "sehr guten Qualität" sprach auch die Anklageschrift.
Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Auch der Verteidiger schloss sich dieser Einschätzung an.
Elf Einträge
Das Schöffengericht kam zum selben Urteil. Für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung war keinerlei Spielraum, denn im Bundeszentralregister sind elf ältere Eintragungen unter seinem Namen; darunter auch versuchte Gefangenenbefreiung und mehrere Körperverletzungsdelikte.