„Ich war besoffen und da mache ich Unsinn“

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Längere Zeit schon stand der Lichtenfelser nicht mehr vor Gericht. Die Rede ist von rund fünf Jahren. Doch am Mittwoch war es wieder so weit, und es w...

Längere Zeit schon stand der Lichtenfelser nicht mehr vor Gericht. Die Rede ist von rund fünf Jahren. Doch am Mittwoch war es wieder so weit, und es war wegen einer altbekannten Sache: Diebstahl .

Der Prozess gegen den 47-Jährigen hatte was von Tradition. Ruhig und vielleicht sogar etwas schüchtern saß der in der Korbstadt wohnende Arbeiter auf seinem Stuhl gegenüber von Annika Richter.

Batterien und Leuchte geklaut

Die die Staatsanwaltschaft vertretende Rechtsreferendarin verlas die Anklageschrift , und laut dieser hatte der Mann am 4. Februar dieses Jahres in einem Lichtenfelser Supermarkt eine LED-Arbeitsleuchte sowie einen Satz Batterien gestohlen . Doch warum eigentlich? Eine Frage, die Richter Matthias Huber dem Angeklagten auch stellte.

„Ich war besoffen und da mache ich Unsinn“, bekam er zur Antwort, verbunden mit einem kleinen unbeholfenen Lächeln. Was Huber an dem Mann interessierte, waren dessen persönliche Verhältnisse. „Unterhalten wir uns mal über Ihre Person“, so der Vorsitzende der Verhandlung gegenüber dem Mittvierziger und der gab zu, dass er weder schreiben noch lesen könne.

Wie sich auch zeigen sollte, ist er als Geringverdiener in einem Arbeitsverhältnis. Doch er führt ein an sich geregeltes Leben und hat sein Auskommen. Wenn da nur nicht eine Art von Tradition wäre, die ihn schon zwölfmal vor Gericht brachte.

Immer wieder auch, weil er trunken einen Unsinn beging: Diebstahl . Von den insgesamt zwölf Einträgen lauteten neun auf Diebstahl , einer auf Diebstahl und Trunkenheit im Verkehr , einer auf Diebstahl und vorsätzlichen Vollrausch und einer auf Trunkenheit im Verkehr . Verurteilungen gab es deswegen schon, aber seit fünf Jahren war der Mann eigener Aussage zufolge abstinent geblieben. Jetzt aber, im Februar dieses Jahres, habe er wieder mal etwas getrunken. Das Ergebnis war der zwölfte Unsinn in Richtung Diebstahl .

Für Annika Richter schien die Angelegenheit mit einer Geldstrafe ihr Bewenden haben zu sollen. Weil zwischen dem letzten und dem neuerlichen Vorfall fünf Jahre vergangen waren, plädierte sie auf 800 Euro. Auf so etwas wie ein letztes Wort in eigener Sache verzichtete der 47-jährige Angeklagte , und so war es bald an Huber, ein Urteil zu fällen.

Urteil fällt etwas milder aus

Auch er sah eine Geldstrafe für gerechtfertigt an, blieb mit 30 Tagessätzen zu je 20 Euro aber um 200 Euro milder als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft . Der Verurteilte nahm das Urteil an und gelobt Besserung.