Lebensgefährtin misshandelt - 26-Jähriger muss in den Knast

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Sogar ein Messer hatte der Angeklagte seiner Lebensgefährtin unter Todesdrohungen an den Hals gehalten. Foto: Symbolbild/dpa
Sogar ein Messer hatte der Angeklagte seiner Lebensgefährtin unter Todesdrohungen an den Hals gehalten. Foto: Symbolbild/dpa

von unserem Mitarbeiter  Stephan Herbert Fuchs Kulmbach — Zu eineinhalb Jahren Gefängnis hat das Amtsgericht einen 26-jährigen Mann aus Kulmbach wegen gefährlicher Körperverletzung...

von unserem Mitarbeiter 
Stephan Herbert Fuchs

Kulmbach — Zu eineinhalb Jahren Gefängnis hat das Amtsgericht einen 26-jährigen Mann aus Kulmbach wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung verurteilt. Der arbeitslose Angeklagte hatte seine Lebensgefährtin an zwei Tagen hintereinander ganz massiv mit Händen und Füßen traktiert, sie gewürgt und krankenhausreif geschlagen.
Motiv war ganz offensichtlich das starke Alkoholproblem der Frau. Der Angeklagte geriet deshalb so in Rage, dass er ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht und in den Magen schlug, sie mit einem oder beiden Händen am Hals sekundenlang würgte, ihren Kopf gegen die Küchentür schleuderte, sie mit Füßen trat, ihr ein Messer an den Hals hielt und drohte, sie umzubringen.


Massive Verletzungen

Die junge Frau erlitt teils massive Verletzungen am Körper, an den Armen, am Kopf und im Gesicht. Wegen eines heftigen Fußtritts gegen die Hüfte musste sie sogar im Krankenhaus stationärbehandelt werden.
Vor Gericht nahm die Verhandlung am Dienstag einen zunächst ungewöhnlichen Gang. Der Angeklagte verweigerte jegliche Aussage, das Opfer behauptete, gar nicht geschlagen worden zu sein, "höchstens mal geschubst". Vielmehr sei die 29 Jahre alte Frau durchgedreht, weil sie der Angeklagte vom Trinken abhalten wollte. Da habe sie sich sämtliche Verletzungen selbst zugefügt. Später habe sie ihre Betreuerin von der Familienhilfe unter Druck gesetzt, die Anzeige gegen den Lebensgefährten zu erstatten. "Dann hab ich mir das alles so einfallen lassen", sagte die Frau.


Andere Angaben bei der Polizei

Bei der Polizei hatte die Frau damals im Mitte April allerdings genau die Angaben gemacht, auf die sich auch die Anklageschrift stützte. Auch beim Jobcenter hatte sie einer Mitarbeiter die Verletzungen gezeigt und ihren Lebensgefährten als Urheber dafür benannt. Die Umkehr brachte dann das medizinische Sachverständigengutachten aus der Feder von Landgerichtsarzt Klaus-Peter Klante. Der Mediziner hatte die Frau damals am Tag nach den Vorkommnissen untersucht und war dabei zu dem Schluss gekommen, dass zum Beispiel die Verletzungen am Hals typische Würgemale darstellen. Auch all die anderen Verletzungen könne man sich keinesfalls selbst beibringen. "Das waren eindeutig Schläge mit Fäusten und Fußtritten", sagte der Sachverständige, der 40 Jahre Berufserfahrung hat.


Immer noch ein Paar

Eine längere Unterbrechung des Prozesses sollte schließlich dazu führen, dass die Frau unter Tränen die Übergriffe schilderte und der Angeklagte ein Geständnis ablegte. "Ich will nicht, dass er bestraft wird", sagte die Frau noch. Kein Wunder, die beiden leben noch immer zusammen. Sie möchte auf keinen Fall, dass ihr Lebensgefährte ins Gefängnis muss. Schließlich habe er sich auch entschuldigt.
Der Angeklagte nannte sein Verhalten eine Kurzschlussreaktion. Er habe sich nicht unter Kontrolle gehabt. Sein Ziel sei es gewesen, dass sie aufhört zu trinken, ansonsten wäre ihr ihre Tochter aus einer früheren Beziehung vom Jugendamt genommen worden. Angeblich hätte die Frau damals täglich mehrere Liter Bier, Schnaps und Wein konsumiert. Seitdem habe es keinen derartigen Vorfall mehr gegeben. "Wir lieben uns abgöttisch", sagte der Angeklagte.
Ein Blick in das Vorstrafenregister des Mannes offenbarte zahlreiche Geld- und Bewährungsstrafen, darunter auch einschlägige wegen Gewaltdelikten und vor allem auch eine offene Bewährung. Staatsanwalt Bernhard Böxler sprach sich deshalb gegen eine Bewährungsstrafe und forderte ein Jahr und zehn Monate Gefängnis. Allein das Würgen am Hals sei lebensgefährlich gewesen.
Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach sah die Voraussetzungen für eine Bewährungsstrafe noch einmal gegeben. Er plädierte für elf Monate. Der Rechtsanwalt sah Tendenzen der Besserung, weil sich sein Mandant den Problemen stelle und beispielsweise an einem Antiaggressionstraining teilnehmen wolle. Außerdem lebten beide noch immer in einer Beziehung, und das Opfer habe eindeutig erklärt, dass es keine Bestrafung des Angeklagten möchte.


Keine positive Prognose

Das Gericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt sah dagegen keine Anzeichen für eine positive Sozialprognose und entschied auf eineinhalb Jahren ohne Bewährung. Der Angeklagte sei nicht in der Lage, sich kritisch mit seinem Verhalten auseinanderzusetzen und er habe keine wirklichen Perspektiven.