Ins Stauende gerast, ein anderes Fahrzeug unter einen Lkw geschoben, den Fahrer dieses Wagens dabei tödlich verletzt. Ein schwerer Unfall mit Todesfolge wurde am Erlanger Amtsgericht verhandelt.
Michael Busch Über Strafe lässt sich trefflich diskutieren. Das versuchte zumindest die Rechtsanwältin des vor dem Erlanger Amtsgericht stehenden Angeklagten zu erklären. "Mein Mandant wurde ebenfalls erheblich verletzt", führte sie in ihrem Plädoyer aus. Klinikaufenthalt inklusive Intensivstation nach einem schweren Unfall, Verbrennungen, Operationen, künstliche Ausgänge. Der 62-jährige Mann werde, sollte die Strafe sehr hoch ausfallen, wohl auch keinen Job mehr bekommen.
Doch welche Strafe ist gerechtfertigt für einen Berufskraftfahrer, der im September mit 2,23 Promille auf der A 3 in Richtung Regensburg unterwegs war und einen schweren Unfall verursachte? Diese Antwort versuchte Richter Wolfgang Gallasch zu finden. Kein einfaches Unterfangen, denn bei dem Unfall auf Höhe der Ausfahrt Heßdorf kam ein Mensch zu Tode.
Die Staatsanwältin hatte das eigentliche Ereignis zunächst nüchtern geschildert. Der alkoholisierte Fahrer bemerkte das dortige Stauende zu spät und raste mit hoher Geschwindigkeit auf den vorausfahrenden, bereits abbremsenden Mercedes auf. Die Wucht des Aufpralls schob den Familienwagen unter den Anhänger eines Sattelzuges. Der Fahrer wurde zunächst durch die Feuerwehren aus dem Wrack befreit und nach Nürnberg in eine Klinik gebracht, in der er gut drei Wochen nach dem Unfall seinen Verletzungen erlag.
Schlangenlinien
Der Angeklagte, der sich seit dieser Zeit in Nürnberg in Untersuchungshaft befand, erklärte, dass er von dem gesamten Geschehen nichts wisse. Er könne sich weder erklären, wie er in sein Fahrzeug gekommen sei, noch sagen, was bis zu dem Unfall passiert sei. Die Zeit vor dem Unfall ließ sich auch nur teilweise rekonstruieren. So wisse man von einem Telefonanruf, in dem ein Zeuge bereits vor dem Unfall der Polizei mitteilte, dass sich ein Kleinlastwagen auf der Autobahn befinde, der in auffälligen Schlangenlinien fahre. Eine entsprechende Fahndung wurde umgehend eingeleitet.
Allerdings wurde die Streife, die für diese Fahndung eingeteilt war, während der Suche zu dem Unfall bei Heßdorf gerufen. Erst später wurde den Beamten klar, dass es sich bei dem Unfallverursacher um genau den Fahrer gehandelt hat, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Eine weitere Zeugin vor Gericht bestätigte, dass der Kleinlaster die Spur nicht richtig halten konnte. Sie sei zwischen Höchstadt und der Ausfahrt Erlangen-West/Heßdorf mit rund 80 Kilometer pro Stunde auf der linken Spur parallel zu dem Laster gefahren. "Ich habe dann das Stauende gesehen und abgebremst, während der Transporter weiterhin die hohe Geschwindigkeit hielt", erklärte sie vor Gericht. "Ich dachte nur: Der muss doch bremsen, der muss doch bremsen, der muss doch bremsen."
Ausweichversuch
Der Fahrer des zusammengeschobenen Fahrzeuges muss wohl noch im Rückspiegel bemerkt haben, dass ein Wagen mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf ihn zuraste, konnte mit einem Ausweichmanöver den Aufprall aber nicht verhindern. Dessen Wucht war so stark, dass der Kleintransporter selber noch auf den Anhänger donnerte. Ein weiterer Lkw-Fahrer leitete sofort Rettungsmaßnahmen ein, indem er mit seinem Laster und Spannseilen den Kleinlaster von dem Sattelzug zog, was letztlich den Rettungskräften eine schnelle Hilfe ermöglichte.
Ein Toter, eine hohe Promillezahl, eine lange Trunkenheitsfahrt auf der Autobahn, eigene Verletzungen - das alles war bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen. Gallasch versuchte noch zu klären, ob der Mann ein Alkoholproblem habe, was dieser bedingt bejahte: "Nach dem Geschehen habe ich offensichtlich ein Problem." Er könne sich das alles nicht erklären und bedauerte den Vorfall.