Die Berichterstattung über die Versammlung des Vereins "Dorfgemeinschaft Thundorf in Unterfranken" ist einigen Mitarbeitern im Landratsamt Bad Kissingen sauer aufgestoßen. "Normalerwiese reagieren wir...
Die Berichterstattung über die Versammlung des Vereins "Dorfgemeinschaft
Thundorf in Unterfranken" ist einigen Mitarbeitern im Landratsamt Bad Kissingen sauer aufgestoßen. "Normalerwiese reagieren wir nicht, wenn einmal etwas Falsches in der Zeitung steht", sagt Pressesprecherin Melanie Hofmann. In diesem Fall sei es aber ein wenig zu viel gewesen.
Auch Thomas Schoenwald, Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt im Landratsamt Bad Kissingen, spricht von einer sehr einseitigen Darstellung der Dinge. Bei der Versammlung des Vereins hatten sich die Verantwortlichen darüber beschwert, dass das Landratsamt Bad Kissingen private Feiern in der Festhalle zwischen 22 und 6 Uhr untersagt hat. Grund waren mehrfache Beschwerden von Nachbarn gewesen. Dabei sei die Lärmbelästigung gar nicht nachgewiesen, hieß es in der Versammlung. Das sei nicht richtig, sagt Thomas Schoenwald. Es habe eine Messung vor Ort und mehrere Berechnungen gegeben. Mit dem Ergebnis, dass die Grenzwerte überschritten wurden. "Das ist ein Routinevorgang", so der Behördenleiter. Ein Grund für die Überschreitung der Grenzwerte seien offene Türen und Fenster gewesen.
Verstöße gegen Auflagen
"Daraufhin haben wir einige Auflagen erteilt." Dazu habe gehört, dass der Verein einen Verantwortlichen benennen sollte, bei dem die Nachbarn anrufen können, wenn sie sich gestört fühlen. Das habe allerdings nicht funktioniert. Und so musste wieder die Polizei anrücken. Es habe immer wieder Verstöße gegen die Auflagen gegeben. "Ab Mitte 2015 gab es zahlreiche Besprechungen", so Thomas Schoenwald. Die Nachbarn hätten gemeindliche Feste wie das Brauhausfest stets toleriert. Nicht mehr hinnehmen wollten sie die privaten Feiern, von denen es im Jahr 2015 acht gegeben hatte. Immer wieder hätten die Türen und Fenster offen gestanden. "Es gab nicht nur eine gelbe Karte", betont der Abteilungsleiter. Er habe bei den Besprechungen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden Anton Bauernschubert nicht den Eindruck gehabt, dass dieser viel Verständnis für die Nachbarn aufbringt. So sei nichts anderes übrig geblieben, als die erteilte Baugenehmigung teilweise zurückzunehmen, also private Feiern in der Zeit von 22 bis 6 Uhr zu untersagen.
"Aber auch da sind wir sehr kulant gewesen." Es habe nämlich noch zwei lange zuvor gebuchte Hochzeitsfeiern im September 2017 gegeben. Deshalb sei die Sperre erst auf Ende September gelegt worden. Leider habe es bei beiden Feiern wieder Verstöße gegen die Auflagen gegeben, weshalb die Polizei gerufen wurde. "Diesmal mussten wir unserer Kopf hinhalten." Es sei auch nicht nur ein Nachbar, der sich beschwert hat, sagt Thomas Schoenwald.