Landkreis ermöglicht Zahlung an Projektgesellschaft für geplanten VLP

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Coburg — In seiner Sitzung vom 17. März hat der Kreistag anerkannt, dass das Bürgerbegehren gegen eine finanzielle Beteiligung des Landkreises am geplanten Verkehrslandeplatz recht...

Coburg — In seiner Sitzung vom 17. März hat der Kreistag anerkannt, dass das Bürgerbegehren gegen eine finanzielle Beteiligung des Landkreises am geplanten Verkehrslandeplatz rechtens ist. Trotzdem verlangen die Kreistagsmitglieder der ÖDP, Christoph Raabs und Thomas Büchner, jetzt von der Regierung von Oberfranken eine rechtsaufsichtliche Überprüfung. Dabei geht es um einen Beschluss des Kreistags, der 20 Minuten vor der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gefasst wurde. Da nämlich, so der Vorwurf der ÖDP-Politiker, unterzeichnete Landrat Michael Busch (SPD) eine Finanzierungsvereinbarung zugunsten der Projektgesellschaft. Diese ermöglicht laut ÖDP genau das, was durch das Bürgerbegehren verhindert werden soll, nämlich Zahlungen an die Projektgesellschaft in einer Höhe von bis zu rund 1,5 Millionen Euro. Nach Meinung der ÖDP wird dadurch die Zielsetzung des Begehrens unterlaufen. Die ÖDP sieht eine Verletzung der Schutzbestimmung der Ziele des Bürgerbegehrens in der Zeit bis zur Abstimmung. Außerdem bittet die ÖDP um eine Einschätzung, ob die Schutzbestimmung des Bürgerbegehrens so interpretiert werden kann, dass trotz der getroffenen Vereinbarung eine Zahlung des Landkreises an die Projektgesellschaft bis zum Termin des Bürgerentscheids unterbleiben muss. red