Der Rugendorfer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan für zwei Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Damit sitzt er nun zwischen den Stühlen von Landwirtschaftsamt und Unterer Naturschutzbehörde.
Wenn eine Bodenfläche baulich genutzt wird, muss zum Ausgleich eine angemessen große Fläche ökologisch aufgewertet werden. Angemessen sind je nach Bodenqualität zusätzliche zehn bis 50 Prozent zur bebauten Fläche. Das schreibt so das Bundesnaturschutzgesetz vor. Damit hatte der Rugendorfer Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag unter Vorsitz von Zweitem Bürgermeister Fritz Rösch nun ein Problem.
Nachdem der Kulmbacher Stadtrat Solarfelder bei Grafendobrach aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt hatte, hatte das Rugendorfer Unternehmen Münch Energie sein Bauvorhaben unweit davon auf Rugendorfer Gebiet verlegt und dafür im März 2019 auch die Zustimmung des Gemeinderats erhalten. Münch möchte abseits von Feldbuch eine 16 Hektar große Anlage errichten, bei Poppenholz eine fünf Hektar große Anlage. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung nun den Bebauungsplan beschlossen, sich damit aber zwischen die Stühle der Belange seitens des Landwirtschaftsamts und seitens der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt gesetzt.
Einerseits beklagt das Landwirtschaftsamt, dass man mit der Solar-Anlage der Landwirtschaft "wertvolle Agrarflächen" und dazu noch eine weitere Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung vorenthalte. Die Untere Naturschutzbehörde verlangt andererseits, dass 20 Prozent der Anlagenfläche zusätzlich zum ökologischen Ausgleich aufgewertet werden, mithin also ein weiteres Fünftel landwirtschaftlich nutzbare Fläche brach gelegt werden muss.
Der Gemeinderat wollte das Dilemma aus den Forderungen beider Behörden nicht verstehen. Gemeinderat Günther Krombholz bestand darauf, dass Norbert Köhler vom Planungsbüro IVS in Kronach dem Gemeinderat die umfangreichen Einlassungen des Landwirtschaftsamts (AELF) komplett vorlas. Demnach ist für das AELF die Ausgleichsfläche "nicht akzeptabel". Dafür zeigte der Gemeinderat Verständnis. Vorgesehen ist im Plan ein Acker am Waldrand neben der Straße Zettlitz-Grafendobrach. Deshalb beschloss der Gemeinderat, die geforderte Ausgleichsfläche im Bebauungsplan zu halbieren. Dieser Beschluss aber könnte laut Geschäftsstellenleiter Florian Puff zur Folge haben, dass das gesamte Vorhaben vom Landratsamt nicht genehmigt werden könnte, da dessen Auflage nicht erfüllt ist.
Gemeinderat Martin Hohlweg kommentierte: "Die Behörden müssen sich halt erst einmal untereinander einig werden, ob sie Klimaschutz oder die Landwirtschaft sichern wollen."
Archäologische Denkmäler
Weitere Anmerkungen zum PV-Vorhaben hatten den Gemeinderat bereits in seiner Oktober-Sitzung beschäftigt: Ein Landwirt mit einem Acker neben der geplanten Anlage bei Poppenholz wies darauf hin, dass der Wirtschaftsweg durch dieses Areal benötigt wird und nicht mit dem ganzen Areal umzäunt werden dürfe. Dementsprechend ist die Planung nun auch geändert: Der Weg bleibt offen.
Einen weiteren relevanten Einwand hatte das Landesamt für Denkmalpflege. Es vermutet auf dem Areal hinter Feldbuch zwei Bodendenkmäler - eine "Freilandstation des Mittelpaläolithikums" und "verebnete Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung". Um aufwendige archäologische Voruntersuchungen zu vermeiden, verzichtet Münch Energie nun darauf, diese Stellen mit Solarzellen zu bebauen.