Zum Artikel "Zahnarzt bohrt für CSU nach" (BR vom 29. Februar) wird uns geschrieben: Am 26. September 2003 hat der Deutsche Bundestag parteiübergreifend beschlossen, dass die Gesundheitsdaten aller Pa...
Zum Artikel "Zahnarzt bohrt für CSU nach" (BR vom 29. Februar) wird uns geschrieben: Am 26. September 2003 hat der Deutsche Bundestag parteiübergreifend beschlossen, dass die Gesundheitsdaten aller Patienten auf elektronischem Weg gespeichert werden. Das war der Startschuss für das "elektronische Gesundheitswesen".
Alle Akteure - Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Apotheker - sollen ihre Daten auf einheitliche Weise, austauschfähig speichern, um diese zugriffsfähig für alle zu machen. Hierbei müssen die Interessen aller Beteiligten, primär die der Patienten, berücksichtigt werden.
Einheitliche Speicherung heißt auch einheitliche Benennung von Themen, denn wenn ein Akteur einen Befund definiert, sollte er auch von anderen Akteuren genauso verstanden werden, die semantische Interoperabilität muss gegeben sein.
Bisher wurde für die Patienten wirksam nur eine Funktionalität zum 1. Januar 1995 umgesetzt: die elektronische Versichertenkarte. Diese enthält ein Passbild des Patienten sowie auf einem Chip Namen, Geschlecht, Andresse, Versichertennummer und Status, den Beginn des Versicherungsschutzes sowie die zugehörige Krankenkasse. Geplant waren/sind ein Medikationsplan, Notfallplan und eine elektronische Patientenakte.
Der amtierende Gesundheitsminister ist mit den letzten verabschiedeten Gesetzen (Terminservice und Versorgungsgesetz) und (Digitale-Versorgungsgesetz) auf einem guten Weg.
Das Startdatum 26. September 2003 zeigt, wie schwierig es für Regierungen ist, über mehrere Legislaturperioden hinweg ein für alle Bürger passendes System zu implementieren. Die größte Aufmerksamkeit wird dabei der Datensicherheit gewidmet, immer wieder werden Gesetzentwürfe gestoppt, weil diese nicht gewährleistet ist.
Auf lokaler Ebene gibt es einen großen Akteur: das Kulmbacher Klinikum, getragen durch den Zweckverband, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind der Landrat, der OB sowie sechs Stadt- und Kreisräte. Mit Blick auf die Berichterstattung über den Umgang eines Zahnarztes mit Patientendaten, der laut Landesamt für Datenaufsicht definitiv unzulässig ist und zudem einen Verstoß gegen die ärztliche Standesordnung darstellt, muss man fragen, welche Konsequenzen zu ziehen sind.