Klärwerk wird Millionenprojekt

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Die Gemeinde Rauhenebrach muss ihre zentrale Abwasserbeseitigungsanlage in Prölsdorf sanieren und umrüsten. Der Gemeinderat entschied, die Kosten über Bescheide zu tragen.

Sabine Weinbeer

Wenn eine Kommune eine Kläranlage umbaut, dann muss sich der Gemeinderat mit der Umlegung der Kosten beschäftigen, denn bei kostenrechnenden Einrichtungen sind nach der Bayerischen Gemeindeordnung die Kommunen verpflichtet, die entstehenden Kosten einzuheben. Das Kommunalabgabengesetz legt fest, wie das zu geschehen hat. Bürgermeister Matthias Bäuerlein (FW) nahm den anstehenden Umbau der zentralen Kläranlage in Prölsdorf zum Anlass, sich im Gemeinderat Rauhenebrach umfassend mit der Thematik Herstellungsbeiträge und Gebührenkalkulation zu beschäftigen. Als Fachmann fungierte dabei Heinrich Schulte von einer Kommunalberatung aus Veitshöchheim.


Erläuterungen zum Vorgehen

Rund 1,4 Millionen Euro kostet der Umbau der jetzigen Teichkläranlage in eine sogenannte SBR-Anlage einschließlich einiger technischer Erneuerungen im Zuflussbereich. Damit ist die Schwelle erreicht, wonach die Gemeinde Herstellungsbeiträge erheben kann. Kleinere Investitionen in Wasser- oder Abwasseranlagen werden über die laufenden Gebühren finanziert.
Schulte erläuterte zunächst die grundsätzlichen Berechnungsgrundlagen für eine Gebührensatzung. Dazu wurden in Rauhenebrach die Grundstücks- und Geschossflächen neu ermittelt. Konnte der jeweilige Gemeinderat früher noch selbst bestimmen, wie er Grundstücks- und Geschossflächen in der Kalkulation gewichtet, so ist das durch Gesetz und Rechtsprechung heute einem festen Berechnungsschema unterworfen. In diesem Schema ist klar geregelt, dass bei Kläranlagen 90 Prozent auf das Schmutzwasser (also die Geschossflächen) und zehn Prozent auf das Oberflächenwasser (also Grundstücksfläche) entfallen. Bei Mischwasserkanälen wird auch die Straßenentwässerung mit 25 Prozent herangezogen, weitere 25 Prozent entfallen auf das Oberflächenwasser und 50 Prozent auf die Geschossflächen, während bei Oberflächenkanälen die Geschosse berechnungsfrei bleiben und die Kosten je hälftig auf Grundstücke und Straßenentwässerung aufgeteilt werden.
Schulte erläuterte den Gemeinderatsmitgliedern auch die Berechnung für übergroße Grundstücke, die nach Gesetz in der Regel nur mit 2500 Quadratmetern herangezogen werden, oder mit dem Dreifachen der Geschossfläche, wenn sie mit besonders großen oder vielen Gebäuden bebaut sind. Auch die Frage, was beitragspflichtige Geschossflächen sind, wurde eingehend erläutert, insbesondere wenn es etwa um Garagen geht.
Zur Entscheidung, ob die Investition über Beitragsbescheide oder eine Gebührenerhöhung finanziert werden soll, erklärte der Fachmann, dass bei großen, beitragsfähigen Anlagen immer die Beitragserhebung vorzuziehen sei. Sie sorge für eine schnelle Abfinanzierung der Maßnahme. Der Gemeinde stehe es dabei frei, zur Entlastung der Bürger, die Beiträge in mehreren Raten einzufordern.
Eine Finanzierung über die Gebühren müsse über die gesamte Abschreibungszeit einer Anlage laufen - bei Kläranlagen also 40 Jahre lang. Das bedeute über Jahrzehnte eine höhere Gebührenbelastung der Haushalte mit schwer absehbarer Entwicklung der zu kalkulierenden Verzinsung, weil die Maßnahme ja entsprechend lang zwischenfinanziert werden müsste.
Schulte empfahl daher, die Kläranlage über die Beitragsbescheide zu finanzieren. Über die Gebühr hingegen könnten die Kosten für das anstehende Kanalkataster refinanziert werden, so Bürgermeister Matthias Bäuerlein. Diese Maßnahme steht für Rauhenebrach ebenfalls an und wird in den nächsten Jahren rund 450 000 Euro kosten. Sie ist nicht beitragsfähig und kann daher auch durch eine kurzfristige Gebührenerhöhung, etwa über den kommenden Kalkulationszeitraum von vier Jahren, finanziert werden, ohne dass die Gebührenhöhe das erträgliche Maß übersteigt.
Eine Sorge der Gemeinderatsmitglieder galt Grundstücksbesitzern mit kleinen Renten oder großen Grundstücken. Diese Sorge konnte Schulte aufgrund der bereits erhobenen Daten nehmen. Das Durchschnittsgrundstück in Rauhenebrach werde mit einem Herstellungsbeitrag zwischen 1000 und 1200 Euro rechnen müssen, ein landwirtschaftlicher Betrieb mit etwa 3000 Euro. "Und wir werden Probleme sicherlich unbürokratisch lösen, wie schon immer", versicherte Bürgermeister Matthias Bäuerlein und meinte damit Raten-Vereinbarungen und Stundungen.


Ein Gegenvotum

Der Gemeinderat entschied sich schließlich bei einer Gegenstimme dafür, die Umbaumaßnahme Kläranlage zu hundert Prozent über Herstellungsbeiträge zu finanzieren. In welchen Raten die Beiträge eingehoben werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. In zwei Wochen werden die Grundstücksbesitzer dann in drei Bürgerversammlungen die Möglichkeit haben, sich zu informieren. Sie werden bis dahin auch alle die Aufmaßergebnisse für ihre Grundstücke und Gebäude haben. Strittige Punkte können in den sich daran anschließenden Anhörungsterminen im Rathaus vorgebracht und gelöst werden.