Junger Schläger muss hinter Gitter

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Wegen gefährlicher Körperverletzung standen zwei junge Männer aus dem Landkreis vor Gericht. Foto: p
Wegen gefährlicher Körperverletzung standen zwei junge Männer aus dem Landkreis vor Gericht. Foto: p

Der 21-Jährige brach einem 60-jährigen Kölner nach einem nächtlichen Streit die Nase. Das Jugendschöffengericht schickt ihn dafür für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Sein Kumpel kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.

Wegen gefährlicher Körperverletzung mussten sich zwei junge Männer aus dem Landkreis Bamberg vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Diesmal mussten Richter Martin Waschner und die beiden Schöffen eine reichlich undurchsichtige Geschichte aufklären. Am Ende schickte das Gericht den 21-jährigen Angeklagten für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter, sein 19-jähriger Kumpel kam mit einer Bewährungssstrafe davon.

Rückblick: Vor fast genau einem Jahr sind ein 60-jähriger Ingenieur aus Köln und ein 55-jähriger Vertriebsmitarbeiter aus Speyer kurz nach Mitternacht auf dem Weg von einer Brauereibesichtigung zurück in ihr Hotel. Die beiden halten sich zu einer Tagung in Bamberg auf.

Als sie vor einer Gaststätte beobachten, wie zwei junge Männer einen Radfahrer lautstark bedrängen und anpöbeln, beschließen sie einzugreifen. Es gibt Streit, aber noch keine Schläge. Als die beiden älteren Herren einige Meter weitergegangen sind, laufen ihnen die beiden jungen Männer plötzlich nach und provozieren sie.

Tritt ins Gesicht

Jetzt beginnt der Kampf. Dabei kommt der 60-jährige Kölner zu Fall. "Ich habe das nicht ernst genommen. Wegen meiner Größe wurde ich noch nie angegriffen." Als der Zwei-Meter-Mann am Boden liegt, trifft ihn mindestens ein Tritt im Gesicht. Das Nasenbein bricht. Überall ist Blut. "Die anderen Tritte waren nicht von schlechten Eltern", erinnert er sich vor Gericht. Er kann sie mit beiden Armen abwehren, wobei er sich eine langwierige Handverletzung zuzieht, die heute noch Schmerzen verursacht. Trotzdem kommt er wieder auf die Beine. Er greift sich das Bein des Täters und drückt ihn gegen eine Hauswand. Dabei gerät Blut auf seine Kleidung. Später wird sich herausstellen, dass es das des 21-jährigen Angeklagten ist. Der prahlt hernach in einem Chat: "Ich habe ihn voll in die Fresse geboxt. Dann stand er da mit blutiger Nase und wollte die Bullen rufen, haha!" Der 55-jährige Mann aus Speyer bleibt unverletzt. Obwohl die Umgebung nur so vor Menschen wimmelt, meldet sich später nur ein Zeuge bei der Polizei. Die Spur des Radfahrers verliert sich.

Am Ende der über achtstündigen Verhandlung am Amtsgericht Bamberg konnte der 19-jährige Angeklagte mit Ach und Krach den Weg ins Gefängnis vermeiden. Angesichts der Vielzahl an Verfahren wegen vorsätzlicher, versuchter und fahrlässiger Körperverletzung, Unterschlagung, Diebstahls, Beleidigung, Computerbetrugs, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung in den letzten fünf Jahren ein kleines Wunder.

"Ich gebe die Hoffnung nicht auf"

Die zwei Jahre wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung wurden auch wegen eines Geständnisses und einer Entschuldigung bei seinem Opfer zur Bewährung ausgesetzt. Er hatte die Verwundbarkeit des am Boden liegenden Opfers ausnutzen und mit dem Fuß zutreten wollen, war aber von einem Passanten zurückgehalten worden. Den zweiten Vorwurf, er hätte den Arbeitskollegen des Kölners zurückgehalten, damit dieser nicht zur Hilfe kommen konnte, konnte Staatsanwältin Andrea Götz nicht nachweisen.

Damit er etwas von der Verurteilung spürt, muss der junge Mann 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit über den Verein Lifeline Bamberg ableisten und seine vor kurzem begonnene Suchttherapie in der Fachklinik Weibersbrunn bei Aschaffenburg fortsetzen. "Nach Jahren sieht der Bewährungshelfer erstmals einen Aufwärtstrend", so der Berichterstatter der Jugendgerichtshilfe. "Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass mein Mandant den Ernst der Lage endlich begriffen hat", so Rechtsanwalt Thomas Gärtner aus Bamberg, dessen Plädoyer das Jugendschöffengericht bis ins Detail folgte.

Den Kumpel traf es deutlich härter. Der von seinem Verteidiger Thomas Drehsen aus Bamberg ins Spiel gebrachte Freispruch kam für das Gericht nicht in Frage. Auch weil er wegen Diebstahls mit Waffen, Diebstahls und versuchten Betrugs bereits unangenehm aufgefallen war. Bei zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe ist eine Bewährung gar nicht mehr möglich. Dem 21-jährigen Angeklagten rechnete das Gericht die gefährliche Körperverletzung zu, obwohl die Zeugen große Schwierigkeiten hatten, ihn eindeutig zu identifizieren.

"Die Zeugen haben sich geirrt", so Jugendrichter Waschner. Die beiden Angeklagten hätten sich ziemlich ähnlich gesehen. Zudem sei es dunkel gewesen und alles sei sehr schnell vor sich gegangen. Und einigermaßen nüchtern war von allen Beteiligten offenbar nur der nicht verletzte Mann aus Speyer. Der gab sich nachdenklich: "Mit 50 ist man keine 20 mehr. Durch solche Situationen kriegt man plötzlich gezeigt, dass man verletzlich ist."