Immer wenn er ausgiebig zur Flasche griff, ging etwas zu Bruch

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Mitten in der Nacht schlug er zu. Die Rede war am Freitagvormittag im Amtsgericht von einem Mann, der sich an Schaukästen im Bahnhof zu schaffen machte. Nicht einfach so, sondern schwer alkoholisiert ...

Mitten in der Nacht schlug er zu. Die Rede war am Freitagvormittag im Amtsgericht von einem Mann, der sich an Schaukästen im Bahnhof zu schaffen machte. Nicht einfach so, sondern schwer alkoholisiert und mit Folgen nun für seine eigene Brieftasche.

Es war Sommer, der 20. Juli 2019. Da er sich den ganzen Tag am Bahnhofsplatz aufgehalten und dort getrunken hatte, kamen für den 44-jährigen Lichtenfelser im Laufe des Tages zwölf Bier zusammen. Oder umgerechnet: zwei Promille. Diesen Wert ermittelte die Polizei gegen 18 Uhr, nachdem der Mann sich bei einem Gebäude an einer Zufahrtsschranke austobte und sie aus ihrer Verankerung brachte. Schaden: 250 Euro.

"Aus Langeweile haben wir am Bahnhof gehockt und getrunken", erklärte der Mann gegenüber Richter Alexander Zenefels zu seinem Lebenswandel an jenem Tag. Aus plötzlich überkommender Wut habe er "eine Kurzschlusshandlung" begangen, führte der Angeklagte aus. Er habe fälschlicherweise zu bemerken geglaubt, dass sein Rad gestohlen worden sei. Der Witz dabei: In Wirklichkeit hatte eine Nachbarin von ihm das Rad mitgenommen, damit es eben nicht gestohlen würde.

Doch schon zehn Tage später wurde der Lichtenfelser wieder auffällig, nur hundert Meter weiter entfernt und im Inneren des Lichtenfelser Bahnhofs. Wieder unter Einwirkung von Alkohol zertrümmerte er dort zwei Schaukästen und richtete einen Schaden in Höhe von 1000 Euro an.

"Zweimal innerhalb von zehn Tagen hatten Sie so einen Absturz - haben Sie das häufiger?", hakte Zenefels zum Geschehen nach und erhielt die Antwort, dass solches seitdem nicht mehr vorgekommen sei. In der Bewertung des Geschehenen gingen Staatsanwalt Johannes Tränkle und Richter Alexander Zenefels in die gleiche Richtung, wenngleich zu anderen Sätzen. Forderte Tränkle wegen der begangenen Sachbeschädigung eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro, so entschied Zenefels in seinem Urteil letztlich auf 500 Euro. Schadensersatz hat der Verurteilte ohnehin zu leisten.