Hirschaid — Die kommunale Verkehrsüberwachung mit Hilfe eines vom Marktgemeinderat Hirschaid beauftragten Unternehmens ist teilweise bereits angelaufen. Erste Temposünder hat es au...
Hirschaid — Die kommunale Verkehrsüberwachung mit Hilfe eines vom Marktgemeinderat Hirschaid beauftragten Unternehmens ist teilweise bereits angelaufen. Erste Temposünder hat es auch schon erwischt. Nach Auskunft des Ordnungsamtsleiters Georg Eichhorn wurden während einer zweieinhalbstündigen Radarkontrolle im Leimhüll rund 60 Überschreitungen der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer festgestellt. Die Verstöße werden entsprechend den geltenden Verkehrsgesetzen geahndet.
20 Messstellen Von Eichhorn war zu erfahren, dass in Hirschaid und seinen Ortsteilen derzeit etwa 20 Messstellen festgelegt wurden, vor allem in der Nähe von Schulen und Kindergärten. Jederzeit können weitere Messstellen hinzukommen, betont Eichhorn.
Veränderungen orientieren sich am Verhalten der Verkehrsteilnehmer.
Ab Mitte Juli müssen Kraftfahrer, aber auch Radler, mit professioneller Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Marktgemeinde Hirschaid rechnen. Wer falsch parkt, findet ein "Knöllchen" unterm Scheibenwischer. Also: Parkbeschränkungen beachten, nicht nur die jeweilige Beschilderung, sondern auch die allgemeinen Verkehrsvorschriften zum Parken! So ist es grundsätzlich nicht erlaubt, auf Geh- oder Radwegen zu parken. Die Sicherheitsfirma ist auch berechtigt, bei Verstößen von Radfahrern einzugreifen.
Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist nur der Vorbote einer Parkraumbewirtschaftung: Um die Dauerparker aus der Ortsmitte zu verbannen, wird seit geraumer Zeit die Einführung kostenpflichtiger Parkplätze geprüft, zum Beispiel mit Hilfe von Parkscheinautomaten.
Davon betroffen sein könnte die Umgebung von Bahnhof, das Parkdeck und die Tiefgarage, Nürnberger und Bamberger Straße. Die Verwaltung bereitet derzeit einen Beschlussvorschlag für den Marktgemeinderat vor, war vom Leiter des Ordnungsamtes zu erfahren.
wb
Nicht einmal Polizeibeamte kennen die für Radfahrer geltenden Verkehrsregeln - und ermahnen regelmäßig Radler, die sich vorschriftsgemäß verhalten. Auch Radfahrausbildung / Verkehrserziehung der Polizei ist nicht immer auf dem aktuellen Stand der Rechtslage und der Verkehrssicherheitsforschung.
Um wieviel weniger werden sich private Sicherheitsfirmen mit der Materie auskennen - sind doch nicht einmal alle Fahrlehrer diesbezüglich fit!!!
Hinzu kommt, daß (nicht nur, aber gerade) in Hirschaid die Radverkehrsführung der nackte Hohn auf Socken ist. Im Bemühen, die Fahrbahn für ungehindert schnellen Autoverkehr freizuhalten, sind benutzungspflichtige Radwege angeordnet, die jeder Beschreibung spotten (siehe auch: http://www.cycleride.de/index.php/component/joomgallery/pannenflicken-2015/15-5-hirschaid!). Weder rechtliche Vorgaben noch fachlicher Erkenntnisstand fließen in solche Straßengestaltung ein.
Zur Erinnerung: Radwegbenutzungspflicht darf nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung ausschließlich zur Abwendung einer das normale Maß erheblich überschreitenden Gefahrenlage angeordnet werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist, höchstrichterlich bestätigt, der vom Verordnungsgeber gewollte Normalfall.
Für benutzungspflichtige Radwege gelten u. a. folgende Regelvorgaben: Hindernisfreiheit, stetige Linienführung, gute Sichtbeziehungen an allen Knotenpunkten, radfahrgerechter Ausbau- und Erhaltungszustand (ebene Oberfläche, keine Kanten im Weg, ...), 2 m Fahrwegbreite, seitliche Sicherheitsräume (25 cm zu Fußverkehr und Hindernissen, 75 cm zu ruhendem und fließendem Kraftverkehr), ausreichend verbleibender Platz für ungehinderten Fußverkehr auch mit Kinderwagen und Rollstuhl im Begegnungsfall (mindestens 2,50 m Querschnitt).
Für die Verantwortlichen in Hirschaid scheinen diese verbindlichen Vorgaben gar nicht zu existieren. Aber Radler sollen jetzt für Verstöße gegen unzulässige Anordnungen zahlen?