Drei Männer verprügeln einen Mann, weil der eine Zigarette verweigerte. Ein Helfer wird ebenfalls zu Boden gebracht und Polizisten werden beleidigt. Mit sozialem Verhalten hatte das Vorgehen der Drei nichts zu tun.
Michael Busch Es war weniger ein Plädoyer für den Angeklagten, als dessen Pflichtverteidiger Thomas Skapczyk eigentlich im Sinne seines Mandanten am Erlanger Amtsgericht loslegte. Es war vielmehr eine grundsätzliche Darstellung von immer wiederkehrenden Problemen in der Gesellschaft.
"Es war eine typische Nacht von Samstag auf Sonntag", erklärte der Anwalt. Sein Mandant hatte, wie soviel andere Menschen zuvor auch, offensichtlich zu viel getrunken und hatte im Juli 2019 eben von einem Samstag auf einen Sonntag nachts um 3 Uhr andere Menschen verprügelt. "Ich schaue nach dem Wochenende in die Zeitung und weiß, dass ich wieder Mandanten gefunden habe, die ich zu verteidigen habe."
Es sei ein Standard, was da mittlerweile am Wochenende passiere. "Ab 0,6 Promille geht es los. Grund? Nichts Großes!" Skapczyk versucht, in seinem Plädoyer nicht herunterzuspielen, was sein Zögling und die beiden anderen Mitangeklagten in jener Nacht gemacht haben. Wegen einer Zigarette, die sie schnorren wollten und nicht bekommen haben, seien die drei Endzwanziger ausgeflippt und haben den Verweigerer der Zigarette ebenso verprügelt wie einen Menschen, der dem Opfer zur Seite springen wollte.
Die Situation sei sogar soweit eskaliert, dass beim Heranrücken der Polizei ein weiterer Passant durch einen der drei Angeklagten durch einen Faustschlag von den Beinen geholt wurde. Die Beleidigungen einer der drei Angeklagten bei der Vernehmung durch die Polizei gegenüber den Beamten sei ebenso unverständlich. Gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung und Beleidigung wurden vor dem Amtsgericht verhandelt.
"Es ist wie bei den Hunden", erklärte Skapczyk. Dort beobachte er immer wieder, dass es manchmal dazu komme, dass diese friedlich aneinander vorbeilaufen, wenn aber einer das Bellen anfinge, gehe es rund.
Auch wenn er an dieser Stelle bedauerte, dass er nicht verstehe, wie es zu diesen Aggressionen komme, musste er sich bei der Urteilsbegründung durch Richterin Birgit Griem gefallen lassen, dass der "Hundevergleich" nicht ganz passe. Sie argumentierte: "Wenn ein Hund am Boden liegt und sich nicht mehr wehrt, tritt beim Angreifer eine Beißhemmung ein." Und das sei der große Unterschied zum Menschen und zu den drei Angeklagten.
Keine Chance gegen die Angreifer
Der lapidare Grund, dass ein Angefragter keine Zigarette für die Schnorrer parat hatte, reichte aus, dass dieser einen Faustschlag erhielt, es reichte aus, dass der Aggressor zwei Kumpels auf seine Seite zog, um weiter gegen diesen Mann vorzugehen. "Dieser liegt am Boden und es setzt keine Beißhemmung ein, es wird gemeinschaftlich auf den Mann eingetreten." Ein weiterer Helfer wird ebenso traktiert und auch in diesem Fall geht der Angriff weiter, obwohl der Mann am Boden liege.