Infrastruktur Die Fernwasserversorgung Franken muss temporär Wasser aus dem Mündungsgebiet Lech/Donau beziehen. Betroffen sind unter anderem die Marktgemeinden Lonnerstadt und Vestenbergsgreuth.
Aufgrund der aktuellen Hochwassersituation zwischen Neustadt/A. und Höchstadt ist vorsorglich eine betriebliche Umstellung der Wasserherkunft durch die Fernwasserversorgung Franken (FWF) veranlasst worden.
Betroffen sind folgend versorgte Gemeinden und Ortsteile des Versorgungsbereiches Uehlfeld: Markt Burghaslach, Markt Dachsbach, Gemeinde Diespeck, Gemeinde Dietersheim, Gemeinde Gerhardshofen, Gemeinde Gutenstetten, Markt Ipsheim (hier nur Eichelberg), Markt Lonnerstadt, Markt Markt Taschendorf, Gemeinde Münchsteinach, Stadtwerke Neustadt a. d. Aisch (teilweise), Markt Uehlfeld und Markt Vestenbergsgreuth.
Chemische Parameter verändert
Dadurch wird sich im genannten Versorgungsbereich Uehlfeld der Fernwasserversorgung Franken die Wasserqualität temporär ändern. Chemische Parameter wie zum Beispiel die Trinkwasserhärte werden sich während der Dauer der Maßnahme bezüglich der Konzentration verändern. Die Grenzwerte nach Trinkwasserverodnung werden laut Pressemitteilung der Fernwasserversorgung Franken eingehalten.
Die Auswirkungen können demnach aufgrund des Transports und der Speicherung in dem weitläufigen Fernwasserversorgungssystem erst in den darauffolgenden Tagen spürbar werden.
Hintergrund: Der am Freitag begonnene Dauer- und Starkregen hat wie vorhergesagt bis Samstag für lang anhaltenden Niederschlag in weiten Teilen des Landkreises Neustadt a. d. Aisch/Bad Windsheim gesorgt. Diese Niederschläge haben zu einem Jahrhunderthochwasser an der Aisch geführt, wovon auch die Uehlfelder Wassergewinnungsanlagen der Fernwasserversorgung Franken teilweise betroffen sind.
Am Montag habe die FWF nach eigenen Angaben mit einem umfangreichen Qualitätsmonitoring der Wassergewinnungs- und Verteilungsanlagen im Versorgungsbereich Uehlfeld begonnen. Die ersten Wasserproben sind durch das Labor bereits ausgewertet. Die Beprobung der Netzeinspeisung beziehungsweise des Wasserwerkausgangs habe keine Beeinträchtigung der Wasserqualität ergeben, die Parameter der Trinkwasserverordnung würden eingehalten.