Für Amtsrichter Ralf Hofmann war die Sache nach Aktenlage glasklar: Ein 24-jähriger Arbeitsloser war beim Einparken an ein anderes Auto gestoßen und d...
                           
          
           
   
           
       
 Für Amtsrichter  Ralf Hofmann  war die Sache nach Aktenlage glasklar: Ein 24-jähriger  Arbeitsloser  war beim Einparken an ein anderes Auto gestoßen und der Fahrer hatte sich unerlaubt vom Tatort entfernt – ein klassischer Fall von Fahrerflucht. Von daher hatte der Einspruch des Betroffenen gegen den Strafbefehl in der Sache keine Aussicht auf Erfolg. Allerdings wurde die Höhe der  Geldstrafe  von ursprünglich 1250 auf nunmehr 375  Euro  erheblich reduziert, weil berücksichtigt wurde, dass der Angeklagte arbeitslos ist.
 Zeugin rief die Polizei
 
Das Missgeschick hatte sich am 17. September letzten Jahres gegen 12.35 Uhr auf dem Parkplatz Tränkberg in  Haßfurt  ereignet. An diesem Freitag war der Angeklagte zusammen mit zwei Freunden unterwegs. Beim Einparken seines Fiat Punto verschätzte er sich und rempelte mit der vorderen rechten Stoßstange gegen einen auf dem benachbarten Parkplatz stehenden  Audi . Wie der Fahrer vor Gericht aussagte, will er den Anstoß nicht bemerkt haben.
Doch eine in der Nähe stehende Frau hatte sehr wohl den Aufprall gehört, und als sie sah, dass der Unfallverursacher einfach wegging, rief sie die  Polizei . Die kurz darauf eintreffenden Beamten stellten dann zweifelsfrei fest, dass es tatsächlich den Parkrempler gegeben hatte. Wie sich im Nachhinein herausstellte, war dadurch an dem  Audi  ein Schaden von rund 1800  Euro  entstanden. Im Dezember letzten Jahres erhielt der  Arbeitslose  dann Post von der Staatsanwaltschaft. Der Brief enthielt einen Strafbefehl über eine  Geldstrafe  von 25 Tagessätzen zu je 50  Euro , also insgesamt 1250  Euro .
Bei diesen Strafbefehlen ist es üblich, dass der  Staatsanwalt  ohne weitere Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen die Höhe des Tagessatzes – im vorliegenden Fall also 50  Euro  – schätzt. Da der Mann aber aufgrund seiner Arbeitslosigkeit nur eine staatliche Unterstützung von gut 400  Euro  monatlich erhält, reduziert sich die Tagessatzhöhe auf 15  Euro . Insofern hat sich der Einspruch des Beschuldigten also doch gelohnt.
Das Gericht räumte ihm zudem ein, dass er die  Geldstrafe  von 375  Euro  ab 1. April in monatlichen Raten von 50  Euro  abstottern darf. Zusätzlich muss er für drei Monate seinen Führerschein abgeben. Nach dieser Zeit erhält er seine Fahrerlaubnis zurück, ohne eine erneute Prüfung ablegen zu müssen.