Haareschneiden wird etwas teurer

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Friseurmeister Ingo Mayer kümmert sich um einen Kunden. Foto: Andreas Welz
Friseurmeister Ingo Mayer kümmert sich um einen Kunden. Foto: Andreas Welz

Mindestlohn  In den Salons im Landkreis werden die Preise nur erhöht, weil die Produkte mehr kosten. Der Obermeister der Innung, Ingo Mayer, weist auch darauf hin, dass keine Geschäfte wegen des Mindestlohns geschlossen werden.

von unserem Mitarbeiter Andreas Welz

Schwürbitz — Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Dieser Lohn gilt für alle Arbeitnehmer, außer für Jugendliche unter 18 Jahren und ohne Berufsausbildung, Auszubildende und Ehrenamtliche. Auch Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr ohne Job waren, dürfen in den ersten sechs Monaten im Beruf vom Mindestlohn ausgenommen werden. Die Reaktion auf die gesetzliche Regelung wird unterschiedlich bewertet. Einige befürchten, dass ganze Branchen aus dem Land getrieben werden und sie zum Sterben im Mittelstand führe, etwa bei Landwirten, Erwerbsobstbauern oder Winzern.

Tarifvertrag läuft noch bis Mai

Die Friseure in Bayern sehen dem Mindestlohn gelassen entgegen. Der Fränkische Tag informierte sich beim Obermeister der Friseurinnung Lichtenfels, Ingo Mayer, in Schwürbitz. Seit 1. Mai 2013 gelte in Bayern ein Entgelt-Tarifvertrag für das Friseurhandwerk, welcher bis 31. Mai 2015 gültig ist. Er sehe eine stufenweise Anhebung der Mindestlöhne von 7,92 Euro und 8,22 Euro im Jahr 2014 auf 8,50 Euro pro Stunde für Angestellte ohne Gesellenprüfung im Jahr 2015 vor. "Für die bayerischen Friseure regelt darüber hinaus ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag weitere Lohngruppen. Je nach Geselle, Geschäftsführer oder Meister beträgt das in der zutreffenden Lohngruppe bis zu 13,50 Euro pro Stunde", macht der Friseurmeister deutlich. An die Tarifvereinbarung müssten sich alle Geschäfte halten, ob sie der Innung angehören oder nicht. Im Landkreis gebe es 70 Geschäfte, 20 davon gehörten der Innung an. "Die Kontrollen sind sehr genau. Alle drei Jahre haben wir eine Lohnprüfung", sagte der Obermeister.
"Wir sind auf den Mindestlohn gut vorbereitet. Der Landesinnungsverband hat dafür schon seit Jahren die Weichen gestellt", fasst Mayer zusammen. Im Landkreis Lichtenfels würden aus diesem Grund keine Geschäfte geschlossen. Betriebsaufgaben, die es häufig in den vergangenen Jahren gab, hätten andere Gründe. Zum Beispiel, wenn eine Saloninhaberin oder -inhaber aus Altersgründen das Geschäft aufgebe und sich kein Nachfolger finde. Auch Entlassungen werde es wegen des Mindestlohns nicht geben.
Auf einem anderen Blatt Papier stehen Preissteigerungen im Friseurhandwerk. Die geringfügige Erhöhung der Löhne im Jahr 2015 durch den Mindestlohn führe nicht oder nur unbedeutend zu höheren Preisen. "Aber die Produkte, mit denen wir arbeiten, werden laufend teurer", stellte Mayer fest. "Diese Kostensteigerungen müssen wir an den Kunden weitergeben", bedauerte er. Ein heißes Eisen ist die so genannte Schwarzarbeit. Darauf angesprochen, erklärt der Obermeister: "Illegale Beschäftigung ist in der Branche selten, doch schwarze Schafe gibt es überall", sagt er. Seit einigen Jahren arbeite der Landesinnungsverband eng mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zusammen. Die FKS kontrolliere bei Betriebsbesuchen nicht nur, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Handwerksausübung vorliegen, sondern auch das Einhalten des allgemeinverbindlichen Entgelttarifvertrages sowie das Vorliegen von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch. Regelmäßig werden mit großem Erfolg Salons kontrolliert.