Gülle im Dorfteich: Verfahren gegen Landwirt wurde eingestellt

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von unserem Mitarbeiter  Stephan Herbert Fuchs Kulmbach — Ein Verfahren wegen Gewässerverunreinigung gegen einen 63-jährigen Nebenerwerbslandwirt hat das Kulmbacher Amtsgericht weg...

von unserem Mitarbeiter 
Stephan Herbert Fuchs

Kulmbach — Ein Verfahren wegen Gewässerverunreinigung gegen einen 63-jährigen Nebenerwerbslandwirt hat das Kulmbacher Amtsgericht wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt. Der Mann muss allerdings 2000 Euro als Geldauflage an die Caritas Kulmbach überweisen.
Ursprünglich war dem Mann vorgeworfen worden, im großen Stil Gülle in den Bach und den Dorfteich eines Ortes im frühen Landkreis Stadtsteinach eingeleitet zu haben. Ganz davon freigesprochen werden konnte er während der beiden Verhandlungstage aber nicht.
Im Gegenteil: Ein Gutachter vom Wasserwirtschaftsamt Hof, der am 6. Dezember 2014 zahlreiche Wasserproben entnommen und auf die verschiedensten Parameter untersucht hatte, sprach ganz klar von einer "konzentrierten Gülleeinleitung".


Belastung war "zu deutlich"

Das könne beispielsweise anhand der Ammonium- und der Sauerstoffwerte festgestellt werden, die der Sachverständige jeweils oberhalb, unterhalb und direkt an der angenommenen Einleitungsstelle entnommen hatte. "Es ist nicht so, dass da etwas reingesickert ist, dafür ist die Belastung zu deutlich", sagte der Chemieingenieur.
Der Angeklagte hatte bereits am ersten Verhandlungstag jegliche Schuld von sich gewiesen. Erst Anfang November habe er seinen Gülleschacht vollständig geleert, da die Ausbringung nur bis Mitte November gestattet ist. Vorstellbar war für den Landwirt höchstens, dass sich mit Jauche versetztes Oberflächenwasser den Weg in den Dorfteich gesucht habe.


Böswilligen Angriff vermutet

Rohre oder Schläuche seien aber keinesfalls im Einsatz gewesen, höchstens zu einem anderen Zeitpunkt und dann nur zum Waschen von Maschinen. Der Angeklagte vermutete bereits am ersten Verhandlungstag einen böswilligen Angriff seitens des Ortssprechers und der Nachbarn. Das Verhältnis sei etwas angespannt, berichtete er. Schon zwei Jahre zuvor habe es Probleme wegen eines ähnlichen Vorfalls gegeben.
Wenig Aufschluss brachten dagegen die Zeugenaussagen der Lebensgefährtin und deren Sohnes. Beide wüssten nichts von einer Gülleeinleitung und hätten auch keinen Schlauch zum fraglichen Zeitpunkt gesehen. Auch der Bruder des Mannes, der erst vor einigen Jahren das Rohrsystem erneuert hatte, konnte sich nicht vorstellen, dass Gülle in den Bach eingeleitet wurde.
"Vorsätzlich hat da keiner etwas gemacht", sagte der Mann.
Ins Rollen gekommen war die Sache tatsächlich durch den Ortssprecher. Er hatte am 6. Dezember 2014 als Erster gesehen, dass der Feuerlöschteich schwarz gewesen sei.


Auch vom Bürgermeister bestätigt

Das bestätigten in der Folge auch der Polizeibeamte der Stadtsteinacher Inspektion und der Bürgermeister, der damals eigens hinzugerufen wurde. Der Schlauch auf dem Anwesen des Angeklagten war damals schnell ausgemacht.
Von dort aus soll die Gülle in einen Schacht und von diesem Schacht aus wiederum durch ein Rohr in den Feuerlöschteich geflossen sein.