Die Marktgemeinde muss laut Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes die gesplittete Abwassergebühr einführen. Das bedeutet, dass die Abwassermenge nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser...
Die Marktgemeinde muss laut Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes die gesplittete Abwassergebühr einführen. Das bedeutet, dass die Abwassermenge nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser geteilt und mit getrennten Gebührensätzen verrechnet werden muss. Nun hat die Gemeinde festzustellen, welche Flächen auf den Anwesen versiegelt oder nicht versiegelt sind. Um diese zu ermitteln, werden an alle Grundstücksbesitzer Datenblätter mit Vorinformationen aufgrund der digitalen Flurkarte herausgegeben. Anhand der Datenblätter sollen die Grundstückseigner dann Auskunft geben. See