Gründlein II: alter Bebauungsplan gelockert

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In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats Heiligenstadt beschloss das Gremium eine Änderung des Bebauungsplans Gründlein II im vereinfachten Verfahren. Grund war ein Schreiben der Bauinteressenten...

In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats Heiligenstadt beschloss das Gremium eine Änderung des Bebauungsplans Gründlein II im vereinfachten Verfahren. Grund war ein Schreiben der Bauinteressenten, die bei einem Gespräch mit der Verwaltung den Bebauungsplan ausgehändigt bekommen hatten.

"Alle Bauinteressenten waren relativ überrascht über den Bebauungsplan, der 1997 aufgestellt wurde, und immer noch Gültigkeit hat. Der Plan ist sehr streng angelegt und unserer Auffassung nach auch nicht mehr zeitgemäß", ist in dem Schreiben zu lesen.

Abweichungen vom Baustil

Die Bauinteressenten gaben an, dass es unter den gegebenen Umständen für junge Familien schwieriger und kostenintensiver sei, ihren Traum vom Eigenheim zu realisieren.

"Auch zeigen andere Gemeinden und deren Baugebiete, dass auch mit moderneren Baustilen beziehungsweise Abweichungen vom traditionellen fränkischen Baustil vor 20 bis 30 Jahren sehr attraktive, in die Gemeinde passende Siedlungen realisiert werden können", heißt es in dem Schreiben.

Wichtig sei den Bauinteressenten, dass die Vorgabe für den Kniestock erhöht werde, modernere Dachziegelfarben zugelassen werden, die Länge der Dachgauben angepasst und eine verringerte Dachneigung zugelassen werde. Der Heiligenstadter Marktgemeinderat stimmte der Änderung des Bebauungsplans einstimmig zu, damit die Möglichkeit besteht, beispielsweise ein Haus im Toskana-Stil zu errichten.

"Fremdländische Gehölze"

Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Teuchatz - Am Lindacher Weg II waren die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen.

Unter anderem gab die Naturschutzbehörde des Landratsamtes Bamberg vor, dass fremdländische Gehölze, insbesondere Nadelgehölze wie Thuja oder Scheinzypressen explizit ausgeschlossen werden. Oder: "An der Nordgrenze und Ostgrenze sind Zäune wegen der Durchlässigkeit für Igel nur ohne Sockel erlaubt." Zudem wurde dieser Bebauungsplan einstimmig als Satzung beschlossen. In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Bamberg wurden bei der Regierung von Oberfranken Mittel für die Landschaftspflege im Landkreis Bamberg beantragt.

Die Pflegemaßnahmen sind notwendig, um den Zustand der ökologischen Flächen im Landkreis Bamberg zu erhalten. Hierbei handelt es sich vor allem um die Pflege von Trockenrasen und Feuchtflächen, die bereits seit einigen Jahre offen gehalten werden. Die Förderung durch den Freistaat Bayern beträgt 90 Prozent.