Ein umfangreiches Planungskonzept soll Rödental helfen, Bäche und Gräben in einen Zustand zu bringen, der die Wasserrahmenrichtlinie der EU möglichst erfüllt. Bis 2027 ist dafür noch Zeit.
Die Wasserrahmenrichtlinie der EU hätte schon 2015 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt worden sein sollen. Das ist sie nicht. In Deutschland erfüllt bisher kein einziges Bundesland das Ziel "alle Gewässer in einen guten Zustand" zu bringen. Nun ist noch Zeit bis 2027. Damit Rödental dann möglichst viele Gewässer im geforderten Zustand vorweisen kann, wurde jetzt ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeitet. Am Dienstag stellte es der Landschaftsplaner Max Wehner dem Bausenat bei dessen Sitzung vor.
"Das Leitbild ist ein Gewässer das so ist, als hätte noch nie ein Mensch seinen Fuß nach Rödental gesetzt", sagte Wehner. Es sei aber klar, dass dies nicht ganz so zu erreichen sei. Schließlich hätten schon viele Menschen ihren Fuß hier hin gesetzt, Straßen und Häuser gebaut und das Land bewirtschaftet. Daher, so Wehner, machen die Planer dort Kompromisse, wo sich das rein natürliche Gewässer eben nicht oder nicht mehr umsetzen lässt.
Um Itz oder Röden geht es bei dem Konzept nicht. Dort ist das Wasserwirtschaftsamt zuständig. Die Stadt muss sich mit den Gewässern dritter Ordnung beschäftigen. Krebsbach, Wohlsbach, Fornbach, Birkertsbach, Weimersgraben, Häslichgraben oder das Geisental sind Beispiele.
Die Landschaftsplaner haben alle Gewässer dieser Kategorie unter die Lupe genommen. Sie fanden Bereiche, die weitgehend natürlich geblieben sind. Sie fanden aber auch viele Bereiche, die begradigt wurden oder wo Bäche zwischen Betonwände gezwängt wurden. Als Grundsätze für die Planung, die sich aus der Bestandsaufnahme ableitet, nennt Max Wehner: "Gewässer und Aue sind als Einheit zu betrachten, naturnahe Bachabschnitte sind zu erhalten und in den Bachauen sind Flächen für die Gewässerentwicklung bereitzustellen." Danach sei die Eigendynamik einer natürlichen Bettverlagerung in der freien Landschaft zu fördern.
Stoffeinträge in das Gewässer sollen minimiert oder ganz vermieden werden. Durch die Rückführung auf natürliche Bachläufe soll sich Hochwasser nicht so rasch entfalten können.
Ohne Rechtsbindung
"Das Konzept und die erarbeiteten Vorschläge sind nicht rechtsbindend. Über jede Maßnahme kann der Stadtrat noch entscheiden", erklärte Bürgermeister Marco Steiner (FW). Es gibt also keine Instanz, die darüber wacht, dass die Stadt alle Empfehlungen des Konzeptes auch genau so umsetzt. Vielmehr bilde die Planung für die Entwicklung der Gewässer im Stadtgebiet eine Grundlage für Entscheidungen, wenn die Stadt etwa in Gewässernähe eigene Infrastrukturmaßnahmen durchführt. Dann sollte gleichzeitig in diesem Umfeld das Gewässer entsprechend dem Konzept gestaltet werden. Weil dafür auch Grunderwerb nötig sein kann, ist die Stadt im Einzelfall auch auf die Bereitschaft der Grundeigentümer angewiesen, Land für die Entwicklungspläne der Stadt abzugeben. 2027 wird die EU dann zu beurteilen haben, wie die Länder ihrer Verpflichtung nachgekommen sind.