Der Strullendorfer Gemeinderat ist bereit, den barrierefreien Westzugang zum Bahnhof auf eigene Kosten zu realisieren. Es sollen aber auch Fördermittel beantragt werden.
Im Kernort am Bahnhof Barrieren beseitigen und den Ortsteil Roßdorf mit Barrieren schützen: Der Gemeinderat Strullendorf bringt zum Jahresbeginn zwei wichtige Projekte auf den Weg.
Bahnhofseite gebilligt, Mittelzugang abgesegnet, Westseite abgelehnt: Die Deutsche Bahn will nur zwei Drittel der Barrierefreiheit des Strullendorfer Bahnhofes bezahlen. Damit der Westausgang zum Industrie-Areal und zu den Naherholungsgebieten während der ICE-Bauphase ebenfalls hindernisfrei neugestaltet werden kann, hat der Gemeinderat in seiner ersten Sitzung Mitte Januar einstimmig die Planungsvereinbarung auf Gemeindekosten genehmigt.
Rund 80 000 Euro für den Plan der Bahn, rund 53 000 Euro für deren Projektmanagement und etwa 750 000 Euro für den Bau des barrierefreien Westzugangs sollen allerdings noch reduziert werden. Wenn die Kostenermittlung endgültig abgeschlossen ist, können aus dem Topf des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV) beziehungsweise von der Regierung Oberfranken Fördergelder beantragt werden.
Hochwasser ausbremsen
Eine Bachlauf-Korrektur auf der einen Seite der Straße, Wälle auf der anderen Seite: So soll künftig Hochwasser von Geisfeld auf dem Weg nach Roßdorf ausgebremst werden. Der Gemeinderat beschließt das Verfahren zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen und entscheidet sich beim Damm-Thema auf der Schlummgraben-Seite allerdings zunächst für die kleinere Variante. Von drei Grundstücksbesitzern sind nur zwei bereit, notwendige Flächen zur Verfügung zu stellen.
Beim ursprünglich sehr geradlinig nach unten verlaufenden Geisfelder Bach sollen demnächst mehr Kurven und eine umliegende Geländevertiefung für effektiveren Rückhalt arbeiten. Die notwendigen Detailplanungen für alle Baumaßnahmen sollen bis Ende 2019 beendet sein und die konkreten Arbeiten 2020 starten. Auch bei diesem Projekt ist außerdem Kostenreduzieren angedacht: Von etwa 140 000 Euro (brutto) können nach dem Wasserrecht des Freistaates Bayern voraussichtlich 60 Prozent gefördert werden.