Friedhof orientiert sich an Kundenwünschen

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Gräber zwei bis zehn Jahre im Voraus buchen, Urnenbestattungen beim Sarg des vorher verstorbenen Partners im bestehenden Reihengrab: Das war bislang in Cobu...

Gräber zwei bis zehn Jahre im Voraus buchen, Urnenbestattungen beim Sarg des vorher verstorbenen Partners im bestehenden Reihengrab: Das war bislang in Coburg nicht möglich, denn die Friedhofssatzung sah es nicht vor. Nun aber wurde die Satzung überarbeitet und vom Stadtrat verabschiedet.
Inhaltlich gab es darüber hinaus kaum Änderungen. Das Wort "Todesfall" wurde durch "Bestattungsfall" ersetzt, weil zwischen Tod und Bestattung ja einige Zeit vergehen könne, wie Bernhard Ledermann sagte, der Leiter des Coburger Grünflächenamts. Die Satzung regelt außerdem gestalterische Fragen. So dürfen auf den Coburger Friedhöfen keine Grabsteine aus Kinderarbeit mehr aufgestellt werden. Kies in Natursteinfarben darf zur Grabgestaltung verwendet werden.
Mit der Satzung wurden auch die Gebühren neu angesetzt, denn wenn es neue Leistungen gibt, wie zum Beispiel eine variable Verlängerung der Belegungszeiten für Gräber, dann müssen die auch gebührentechnisch erfasst werden. Die jährliche Grundgebühr für ein Grab beträgt 3,50 Euro, ist in den meisten Pauschalen aber schon enthalten. Der Friedhof ist eine sogenannte kostenrechnende Einrichtung, das heißt, die Gebühren müssen die tatsächlichen Kosten decken. sb