Stephan Herbert Fuchs Bayreuth/Kulmbach — Es sollte eine rauschende Party werden. Mit der Limousine wurde das Geburtstagskind zu Hause abgeholt und in eine ...
Stephan Herbert Fuchs
Bayreuth/Kulmbach — Es sollte eine rauschende Party werden. Mit der Limousine wurde das Geburtstagskind zu Hause abgeholt und in eine angesagte Bayreuther Diskothek gefahren. Dort gab es Champagner, einen Sänger und sogar einen Stripper. Die sieben Frauen waren komplett aus dem Häuschen, bis am frühen Morgen eine Tätlichkeit zwischen zwei Besucherinnen den Abend komplett zunichte machte.
Eine 20-jährige Krankenschwester aus dem Landkreis Kulmbach soll eine 23-jährige Angestellte aus dem Bayreuther Raum zunächst beleidigt, dann geschubst und mit der Hand so stark gegen die Schläfe geschlagen haben, dass die Frau Schwellungen und Schmerzen am Auge erlitt. Mehrere Tage lang musste sie auch starke Kopfschmerzen ertragen. Nun stand die 20-Jährige wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Kulmbacher Amtsgericht.
Doch auch nach über zwei Stunden Verhandlung konnte Jugendrichter Christoph Berner keine wesentlichen Erkenntnisse gewinnen. Die beiden Lager standen sich unversöhnlich gegenüber, ihre Aussagen widersprachen sich. Sie habe nicht geschlagen, sagte die Angeklagte. "Ich habe tausendprozentig einen ganz heftigen Schlag bekommen", so das vermeintliche Opfer.
Schwierige Suche nach dem Motiv
Auch die Suche nach einem Motiv war schwierig. War es ein Zickenkrieg? War die eine eifersüchtig auf die andere oder auf deren Schwester? Oder ging dem Angriff ein Missverständnis voraus, nachdem eine junge Frau aus dem einen Lager der Angeklagten zuvor ein Bein gestellt haben soll? Sicher war nur, dass die Frauen an diesem Abend kräftig dem Alkohol zugesprochen hatten. Zwischen 1,4 und 1,5 Promille lauteten die von der Polizei ermittelten Werte.
Die Rede war von Sekt und Champagner, auch von Wodka Energy.
Die Geschädigte wollte später sogar die Anzeige wieder zurücknehmen, allerdings nicht ohne Gegenleistung. Angeblich soll die Frau ein VIP-Ticket für die Diskothek gefordert haben. Vor Gericht gab sie an, dass sie weder auf Schadensersatz noch auf Schmerzensgeld Wert lege. Die Angeklagte musste allerdings zugeben, dass sie vor knapp drei Jahren schon einmal in eine ähnliche Sache verwickelt gewesen und vom Amtsgericht deshalb zu Sozialstunden verurteilt worden war.
"Der Alkohol hat das Seine dazugetan, dass es an diesem Abend zur Eskalation der Dinge gekommen war", stellte Richter Berner fest und brachte die Einstellung des Verfahrens ins Gespräch.
Im Hinblick auf die schwierige Beweislage stimmte Staatsanwalt Julius Klug zu.
Verfahren eingestellt
Nachdem auch Verteidiger Christian Larbach aus Bayreuth sein Einverständnis signalisiert hatte, wurde das Verfahren ohne jegliche Auflagen eingestellt. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, lediglich ihre Anwaltskosten muss die Frau selbst begleichen.