Dabei drehte sich der ganze Zwist um einen mickrigen Wohnungsschlüssel. Den hatte B. ausgeliehen, aber auch nach mehrmaliger, durchaus drastischer Aufforderung nicht zurückbekommen: "Als ich ihn anrief, da wurde er frech." Schließlich musste B. sogar einen Schlüsseldienst beauftragen, damit er wieder in seine eigenen vier Wände kommt. Als Hartz-IV-Empfänger tun ihm die 350 Euro dafür sehr weh, zumal er sich die Summe bei seiner Mutter leihen muss. B. rächt sich auf seine Weise, indem er die Rotlicht-Vergangenheit der Ehefrau seines "Freundes" ausplaudert: "Sie war früher anschaffen."
Schon öfter vor Gericht
Freilich wird im Laufe des Verfahrens auch klar, dass B. ein ernsthaftes Problem damit hat, sich unter Kontrolle zu halten und nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Seit fast 15 Jahren ist er immer wieder zu Gast vor dem Amtsgericht Forchheim .
Mal geht es um Vermögensdelikte wie Betrug oder Diebstahl , dann um Verkehrssachen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Fahren ohne Haftpflichtversicherung. Zumeist aber handelt es sich um Beleidigung , Bedrohung, Nötigung , üble Nachrede, versuchte Erpressung und vorsätzliche Körperverletzung . Einmal beschäftigt sich sogar das Amtsgericht Bayreuth mit einer Drogengeschichte.
Am Ende verhängte Strafrichter Florian Kratzer wegen der Beleidigungen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro. "Da waren schon gravierende Worte dabei", konstatierte er. Die Bedrohungen waren von der Staatsanwaltschaft Bamberg freilich schon gar nicht mehr angeklagt worden. Auch die Kosten des Verfahrens bleiben an B. hängen.
Arbeitslos und verschuldet
Ob das Geld allerdings irgendwann in die Staatskasse gelangen wird, darf angesichts der schon länger andauernden Arbeitslosigkeit B.'s, seiner gravierenden gesundheitlichen Schwierigkeiten und der mehr als 250 000 Euro Schulden, die er in seinem Leben angehäuft hat, mehr als bezweifelt werden.
"Ersatzfreiheitsstrafe" droht
Falls ein Gerichtsvollzieher auf absehbare Zeit erfolglos bleiben wird, muss B. die Geldstrafe notfalls 90 Tage lang als "Ersatzfreiheitsstrafe" absitzen. Das muss dann aber die Staatsanwaltschaft in die Wege leiten.