Warum der Einbrecher vor allem Bäckereien im Visier hatte, konnte oder wollte der vom Balkan kommende, nicht Deutsch sprechende Angeklagte nicht erzählen. Denn viel Geld ist nachts in diesen Geschäften in der Regel nicht zu holen.
Michael Busch
Der Angeklagte sagte nicht viel. Er hörte vor allem dem Dolmetscher zu, der dem nicht Deutsch sprechenden Mann das Prozedere und die Bemerkungen der Prozessbeteiligten übersetzte. Über seinen Anwalt ließ der 37-Jährige erklären, dass er bis auf eine Tat alle durch den Oberstaatsanwalt Peter Adelhardt vorgetragenen Straftaten zugebe.
Diese eine Tat, ein versuchter Einbruch in München, spielte trotz eines beträchtlichen Sachschadens von 3000 Euro bei den anderen Vergehen keine wirkliche Rolle mehr. In sechs Fällen hatte der Mann vor allem im Erlanger Raum, unter anderem in Heßdorf, Röttenbach, Strullendorf und Tennenlohe, sein Geld auf unlautere Art und Weise verdienen wollen.
"Es war gewissermaßen eine geregelte Arbeit, der Sie nachgingen", fasste der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zusammen. Denn innerhalb weniger Tage kam es zu den Einbrüchen. Zwischen 30 Euro und 1300 Euro erbeutete er bei diesen Streifzügen. Der Sachschaden in den Bäckereifilialen war in der Regel höher. Rund 120 000 Euro kamen bei dieser Rechnung am Ende zusammen, gegenüber etwa 4400 Euro erbeuteter Barbeträge. Eigentlich sei er nach Deutschland gekommen, um ein Auto zu kaufen, erklärte der Mann dann doch noch, obwohl er sonst, trotz des Geständnisses, schwieg und keine Antworten mehr geben wollte.
Ob er dies tatsächlich wollte, blieb offen. Wie auch sein Name, denn Richter Wolfgang Gallasch führte bereits bei den Personalien an, dass mindestens drei Alibi-Identitäten existierten. Die Beteuerung des Angeklagten, dass der erste vorgetragene Name tatsächlich sein echtes Ich sei, da dieser Name auch durch einen Pass bestätigt sei, quittierte der vorsitzende Richter des Schöffengerichtes mit einem gequälten Lachen. "Was glauben Sie, wie viel gefälschte Pässe wir hier schon gesehen haben?"
Ausgerechnet Bäckereien
Überrascht zeigte sich das Gericht, dass der Mann sich ausgerechnet Bäckereien gewidmet habe, die im Normalfall nachts keine hohen Geldbeträge in ihren Geschäften haben. Doch die Suche nach dem Motiv für diese Auswahl blieb ohne Ergebnis. Ebenso gab es keine Ausführungen zu seiner Gefängnisstrafe in Österreich.
Dort habe er insgesamt eine Strafe von 30 Monaten erhalten, 20 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Im Februar 2016 sei er im Nachbarland entlassen worden, um letztlich wenige Monate später in Deutschland auf Diebestour zu gehen.
Das Plädoyer des Pflichtverteidigers Lars Kittel wurde vom Richter in seiner Urteilsbegründung nochmals einbezogen. Der hatte zwei Jahre, und diese zur Bewährung ausgesetzt, gefordert. Im Namen des Volkes könne man dieses Urteil nicht aussprechen, da die Chance vertan wurde, beim Geständnis wirklich umfassend etwas zu sagen. So hätte er zum Beispiel die Mittäter benennen können, was er eben nicht getan habe.
Dass er es im Gefängnis in Nürnberg schwer habe, auch weil er kein Deutsch spreche, konnte Richter Gallasch grundsätzlich nachvollziehen. Er erklärte aber recht pragmatisch: "Diese Erfahrung haben Sie schon in Österreich gemacht. Wenn Sie mit Mitgefangenen reden wollen, dann sollten Sie halt in Ihrer Heimat dieser Profession nachgehen!"
Drei Jahre und drei Monate, fünf Monate sitzt der Mann bereits in Nürnberg in Untersuchungshaft, muss der Mann nun weiterhin im deutschen Gefängnis bleiben. Zeit, um Deutsch zu lernen oder in der Gefängnisbäckerei mal eine Zeit lang kleine Brötchen zu backen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.