strassenverkehr Wann sie kommt, weiß man noch nicht genau. Dass sie kommt, ist beschlossen: die Anschnallpflicht für Taxifahrer, für die es bisher eine Ausnahmeregelung gibt.
von unserem Mitarbeiter carlo fehn
Kronach — Roland Angles kommt gerade von einer Fahrt nach Coburg zurück. "Bei längeren Touren schnalle ich mich ohnehin schon immer an", sagt der Kronacher Taxiunternehmer, der generell kein Problem damit hat und es sogar gut findet, dass die Gurtpflicht für ihn und seine Fahrerkollegen kommen wird.
"Innerhalb der Stadt", gesteht er allerdings, "ist das aber nicht immer so. Gerade bei kürzeren Fahrten und wenn man öfter ein- und aussteigen muss, ist es irgendwie einfacher und auch bequemer, wenn man den Gurt nicht erst an- und wieder ablegen muss."
Warum gibt es diese Oase der Straßenverkehrsordnung aber eigentlich? Statistiken belegen doch eindeutig, dass Sicherheitsgurte bei Unfällen dafür sorgen, dass die Zahl schwerer Verletzungen und sogar von Todesfällen deutlich reduziert wird, wenn man angeschnallt ist.
Warum werden Fahrgäste andererseits im Taxi mit entsprechenden Hinweisen sogar darauf aufmerksam gemacht, sich anzuschnallen?
Nicht bei Leerfahrten Im Paragrafen 21 a Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 StVO ist entsprechend geregelt, dass Taxi- und Mietwagenfahrer nicht verpflichtet sind, Sicherheitsgurte anzulegen. Hintergrund ist der, dass man im Fall eines Überfalls in der Lage sein soll, Angriffe körperlich schneller und besser abzuwehren beziehungsweise einer Attacke dadurch entgehen zu können, dass man sich aus der geöffneten Fahrertür fallen lässt. Diese Befreiung von der Anschnallpflicht gilt allerdings nicht bei einer so genannten Leerfahrt, also dann, wenn der Taxifahrer sich alleine im Auto befindet und keine Kunden chauffiert.
Der Grund, warum nun diese Ausnahmeregelung abgeschafft werden soll, liegt eigentlich auf der Hand.
Nach einer Einschätzung des deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes ist das Verhältnis von Körperschäden, die unmittelbar mit dem Straßenverkehr zu tun haben und solchen, die auf Überfälle zurückzuführen sind, in etwa vier zu eins. Ein klares Argument also für die Anschnallpflicht!
Auch für Dorit Dauer wird eine Einführung der Anschnallpflicht für ihre Fahrer und das Unternehmen keine Umstellung bedeuten. "Unsere Fahrer schnallen sich eigentlich schon immer an", sagt sie. "Und bei unseren neueren Fahrzeugen ertönt auch der Signalton, wenn der Gurt nicht angelegt ist. Wir lassen das erst gar nicht deaktivieren."
"Man kennt viele Fahrgäste" Die eigentliche Grundlage für die bisherige Sonderstellung, dass nämlich dadurch den Taxifahrern die Möglichkeit einer besseren Verteidigung im Angriffsfall gegeben werden soll, kann sie
grundsätzlich verstehen, aus eigener Erfahrung oder von Berichten ihrer Chauffeure allerdings nicht untermauern. Allerdings würde das wohl in Großstädten schon eher eine Rolle spielen, glaubt sie.
Dieser Meinung ist auch Jürgen Pluschke. Seiner Ansicht nach spiele hier auch die deutlich größere Anonymität in großen Städten eine wichtige Rolle. "Bei uns ist es doch eher so, dass man einen Großteil seiner Fahrgäste kennt oder auch weiß, wenn man jemanden zuhause abholt, wo der wohnt und man somit schon mal ein gewisses Bild hat. Es ist in den meisten Fällen hier in der ländlichen Gegend schon auf einer sehr persönlichen Ebene."
Auch seine Fahrer, sagt Pluschke, schnallten sich bei längeren Fahrten schon immer an.
Eine generelle Anschnallpflicht würde seiner Ansicht nach lediglich bedeuten, dass man sich bei den kurzen Fahrten innerhalb der Stadt in der Anfangszeit ein bisschen umstellen und selbst disziplinieren müsste. "Das wäre in den ersten Tagen und vielleicht auch Wochen natürlich eine Gewöhnungssache, aber eine grundsätzliche Einschränkung bestimmt nicht."
Wann sie kommt, weiß man also noch nicht, ein Problem für die Kronacher Taxifahrer stellt eine Anschnallpflicht für alle Fahrten aber nicht dar.