Die Forchheimer Amtsrichterin Silke Schneider verurteilte einen Mittfünfziger aus Erlangen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Der Mann war wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung an...
Die Forchheimer Amtsrichterin Silke Schneider verurteilte einen Mittfünfziger aus Erlangen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Der Mann war wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung angeklagt. Wegen 31 Vorstrafen samt Einweisung in eine Entziehungsanstalt konnte sie die Strafe nicht mehr zur Bewährung aussetzen, obwohl der Geschädigte keinen körperlichen Schaden erlitten hat.
Im März dieses Jahres benutzte ein Braunschweiger Polizeibeamter den Regionalexpress von Nürnberg nach Bamberg. In Fürth stieg in den gut besetzten Waggon der eindeutig schwer alkoholisierte Angeklagte. Erst führt er Selbstgespräche über seine verstorbene Ehefrau. Dann sprach er zwei Frauen in sexistischer und beleidigender Weise an. Doch nicht genug: Unversehens wandte er sich dem Braunschweiger zu, der überhaupt nichts gesagt hatte. Er drohte ihm völlig grundlos: "Ich stech' dir die Augen aus." Der Polizist nahm die Aussage sehr ernst, denn der Betrunkene trat auf ihn zu und wollte nach dem Hals greifen.
Glücklicherweise stand ein kräftiger Mann auf, packte mit einem Zweiten den Angreifer und zog ihn weg, ehe er wirklich zupacken konnte. Das ganze Abteil war auf den Vorfall aufmerksam geworden. "Komischerweise", so der Zeuge, packte der Angeklagte seine Sachen und verließ das Abteil.
Der Angeklagte konnte oder wollte sich an die Vorfälle nicht erinnern. Er wisse nur noch, dass er in Forchheim zur Ausnüchterung bei der Polizei war, räumte er ein. Dann doch noch: "Ich habe nur vor mich hingeredet." Staatsanwalt Stefan Meyer - und später auch die Richterin - glaubten dem Zeugen mehr. Für ihn hatte der Angeklagte angesetzt zum Zuschlagen und nur dank der Mitfahrer wurde er gerade noch davon abgehalten.
"Das ist keine Bagatelle", betonte Meyer. In der Alkoholisierung sah er maximal eine Minderung der Schuld, keineswegs aber einen Schuldausschluss, und forderte vier Monate Freiheitsstrafe, nicht zuletzt wegen des Vorstrafenregisters mit Verurteilungen wegen ähnlicher Delikte, die der Angeklagte im betrunkenen Zustand begangen hat. Die Richterin übernahm den Antrag des Staatsanwalts. Sie fasste das Geschehen so zusammen: "Im Vollsuff mal wieder in die Bahn rein und angefangen, Frauen zu beleidigen."