Strafprozess  Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte eine Geschäftsfrau wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe.
                           
          
           
   
          von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner   
   Haßfurt  — Bei den beiden unangekündigten Betriebsprüfungen haben sich die drei eingesetzten Zollbeamten nichts Gravierendes zuschulden kommen lassen, befand in einem dreistündigen Prozess das Amtsgericht Haßfurt. Ergo treffen die massiven Anschuldigungen und Vorwürfe einer Geschäftsfrau (63 Jahre) im Zuge einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht zu. Die Chefin eines Betriebes im Kreis Haßberge wurde aus dem Grund wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt.
  
  Verschiedene Versionen Aufgrund von anonymen Hinweisen war das Schweinfurter Hauptzollamt im Laufe des März 2013 zweimal unangemeldet in der Firma erschienen. 
Der Zweck der Kontrolle: Man wollte vor Ort durch persönlichen "In-Augen-Schein", durch Gespräche und durch Sichtung der Firmenunterlagen herausfinden, ob alle Mitarbeiter ordnungsgemäß angemeldet seien. Wie diese Kontrollbesuche tatsächlich abliefen, darüber gingen die geschilderten Versionen weit auseinander.
  
  Beleidigungen? Rechtsanwältin Kerstin Rieger erläuterte die Sichtweise ihrer Mandantin. Demzufolge hätten die Mitarbeiter des Zollamtes in den Geschäftsräumen laut herumgeschrien und die Betriebsinhaberin sogar beleidigt und bedroht. Weiterhin hätten sie sämtliche Türen aufgerissen und eine Kundin belästigt. 
Dass die Chefin diese Aktion als "Überfallkommando" bezeichnet habe, sei ihre persönliche Meinung und keine strafbare falsche Tatsachenbehauptung.
Zwei Mitarbeiterinnen der Firma und zwei damalige Kundinnen bestätigten, dass es sehr ruppig zugegangen sei. Eine 56-jährige Beschäftigte sagte im Zeugenstand aus, dass sie "fix und fertig" gewesen sei und sich seitdem sogar in psychologischer Behandlung befinde. Sie leide unter Schlafstörungen und unter Angstzuständen. Zwei Frauen, die als Kundinnen den Vorfall erlebten, waren nach eigenem Bekunden ebenfalls schockiert.
Die Geschäftsfrau war von dem behördlichen Vorgehen dermaßen empört, dass sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfasste und an das Amt verschickte. Außerdem schaltete sie die politische Ebene ein.
Die beiden Mitarbeiter des Zollamtes schilderten alles ganz anders. 
Nach ihren Worten war es vor allem die Geschäftsführerin, die durch ihr unkooperatives, aufgedrehtes und aggressives Verhalten die Eskalation verursacht habe. Ein vernünftiges Gespräch mit ihr sei nicht möglich gewesen, sie habe gar "eine Art Veitstanz" aufgeführt. Da sie die unglaublichen Anschuldigungen in der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht auf sich sitzen lassen wollten, erstellten die beiden Beamten Anzeige bei der Polizei.
  
  Fast eine Ordnungsstrafe Nach der Beweisaufnahme beantragte Ilker Özalp für die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 80 Euro. Er räumte ein, dass eine Kontrolle durch das Zollamt sicher kein "Kindergeburtstag" sei. Aber mit ihren verleumderischen Vorwürfen sei die Angeschuldigte weit übers Ziel hinausgeschossen. 
Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch.
In ihrer Urteilsbegründung zeigte sich Amtsrichterin Ilona Conver überzeugt, dass die damalig Kontrolle nicht in einer "bürgerfreundlichen Atmosphäre" stattgefunden habe. Doch die erhobenen Vorwürfe seien so nicht zutreffend. Das Urteil entsprach dem vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß. Nachdem die Verhandlung beendet war, kommentierte der als Zuhörer anwesende Ehemann der Verurteilten mit lauter Stimme entrüstet: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!" Damit entging er knapp einer Ordnungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.