Gerichtsverhandlung Ein 37-Jähriger, der bei seinem Arbeitgeber teure Lackierpistolen und ein Schleifgerät mitgehen ließ und das Werkzeug im Internet verkaufte, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
von unserem Mitarbeiter
Stephan Herbert Fuchs
Kulmbach — Weil er an seinem Arbeitsplatz in einem großen Unternehmen im Landkreis Kulmbach vier Lackierpistolen und ein Schleifgerät mitgehen ließ, hat das Amtsgericht einen 37-jährigen Mann aus Wunsiedel zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 15 Euro) verurteilt. Das Werkzeug hatte einen Gesamtwert von fast 2200 Euro. Der für die Warenbestellung zuständige Angeklagte hatte damals von sich aus fristlos gekündigt, als er merkte, dass ihm das Vertrauen von seinen Vorgesetzten entzogen wurde. Zumindest teilweise hat er gleich danach den Schaden wiedergutgemacht.
Die gelieferten Lackierpistolen seien die falschen gewesen, deshalb habe er sie eigentlich zurückschicken wollen. Das habe er allerdings nicht gemacht.
Stattdessen vertickte er drei der Pistolen über das Internetauktionshaus ebay, die vierte Pistole ging an eine Kollegin - für 100 Euro statt der üblichen 400 bis 500 Euro.
Weil er selbst keinen ebay-Account hatte, erledigte das seine Freundin für ihn, die sich deshalb fast selbst noch strafbar gemacht hätte.
Sie sei der Meinung gewesen, die Lackierpistole rechtmäßig erworben zu haben, sagte die Arbeitskollegin, die das Schnäppchen gemacht hatte. Der Personalleiter des Unternehmens habe über den Produktionschef von Unregelmäßigkeiten bei der Werkzeugbestellung erfahren. Schnell habe man bei ebay genau die Lackierpistolen wiedergefunden, die verschwunden waren, angeboten von einem Verkäufer aus dem Landkreis.
"Da mussten wir nur noch eins und eins zusammenzählen", sagte der Zeuge.
Die Story vom Bonus
Den Exzenterschleifer, ein Schwingschleifer mit rotierender Scheibe, will der Angeklagte rechtmäßig erhalten haben, und zwar als Bonus im Rahmen einer Kundenwerbeaktion des Werkzeughändlers. Es sei so abgesprochen gewesen, wenn er den Kontakt zu einem Kunden in Ostdeutschland herstellt, bekomme er den Schleifer dafür. Dumm nur, dass niemand davon wusste.
Darüber sei niemals gesprochen worden, sagte der Personalleiter. Ein Schleifgerät als Dankeschön für die Kundenvermittlung, daran könne er sich nicht erinnern. Außerdem seien Warenwerte als Bonus unüblich, da sie in einem Unternehmen nicht verbucht werden könnten.
Und selbst wenn es eine solche Bonusaktion gäbe, dann wäre das Werkzeug Eigentum der Firma, sagte der Produktionsleiter.
Firma war Vertragspartner
"Wir liefern nur an die Firma, es geht uns nichts an, wie das intern gehandhabt wird", sagte der Außendienstmitarbeiter des Werkzeughändlers, von dem die Lackierpistolen und der Schleifer stammten. Er bestätigte die damalige Aktion "Kunde wirbt Kunde" und sagte auch, dass der Schleifer tatsächlich zu Händen des Angeklagten ausgeliefert worden sei, aber eben an die Unternehmensadresse. "Unser Vertragspartner war das Unternehmen", stellte der Außendienstler klar.
Staatsanwalt Hendryk List ging davon aus, dass der Angeklagte genau gewusst hat, dass ihm der Exzenterschleifer nicht gehört. Richterin Sieglinde Tettmann äußerte später trotzdem Zweifel.
Sie sei nicht hundertprozentig von einem Diebstahl überzeugt, zumal der Angeklagte den Außendienstmitarbeiter ganz klar gefragt haben soll, was denn für ihn dabei herausspringe und danach geglaubt habe, der Schleifer wäre ein persönliches Geschenk.
Einigkeit herrschte dagegen im Fall der vier Lackierpistolen, und das sollte am Ende auch für eine Verurteilung reichen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte 1800 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu je 15 Euro) und wertete es zu Lasten des Angeklagten, dass er das Vertrauen seines Arbeitgebers massiv missbraucht habe. Strafverschärfend wertete es die Richterin in ihrem Urteil von 1350 Euro Geldstrafe auch, dass der Angeklagte andere mit hineingezogen habe und dass der Schaden relativ hoch war. Der Verurteilte muss auch die Verfahrenskosten tragen.