In Form einer Präambel hat der Beirat für Umwelt und Natur (BUN) der Stadt Forchheim für die Entwicklung von Baugebieten wichtige grundsätzliche Überlegunge...
In Form einer Präambel hat der Beirat für Umwelt und Natur (BUN) der Stadt Forchheim für die Entwicklung von Baugebieten wichtige grundsätzliche Überlegungen an die Hand gegeben. Der Fachbeirat listete in seiner konstituierenden Sitzung als erstes Schutzgut die Naherholung auf.
In oder um jedes Baugebiet sollen großzügige Erholungsräume verbleiben oder neu ausgewiesen werden. An zweiter Stelle rangiert das Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, an dritter Stelle geht es um "Vermeidungsmaßnahmen". Weiter geht es dem BUN um das Schutzgut Wasser, vor allem um die Verwendung von Oberflächenwasser.
Erhebliche Kosten
Dabei steht zur Disposition, ob das Wasser versickern und zurückhalten werden soll.
Maßnahmen direkt auf den Grundstücken, so lautet die dahinterstehende Überlegung, sparen der Stadt erhebliche Kosten für Rückhaltebecken und Abwasserentsorgung.
Bei den Ausgleichsflächen für Baugebiete soll vermehrt auf Gewässerrenaturierung gesetzt werden, wie dies auch der Gewässerrenaturierungsplan aus dem Jahr 2005 vorsieht. An zweiter Stelle sollen Maßnahmen im Stadtwald stehen, da in Forchheim die landwirtschaftlichen Flächen immer knapper werden. Deutlich wiest der BUN auf energetische Gesamtkonzepte hin. Nach diesen allgemeinen Überlegungen arbeitete der Beirat alle geplanten Baugebiete durch. Vollständig lehnt er Überlegungen ab, im Süden von Burk den Flächennutzungsplan für Wohnbau zu ändern, da dieses Areal abgetrennt von bisherigen bebauten Gebieten ist.
Rutschgefahr am Hang
Das gleiche gilt im Wesentlichen auch für das Vorhaben in Reuth am Auerberg in der Nähe des Schweizer Kellers. Beim Linsengraben in Burk blieb der BUN aus naturschützerischen Gründen und ob der Hangrutschgefahr bei seiner Ablehnung aus dem Jahr 2004.
Als Ausgleich für den Oberen Schulweg in Reuth fordert der BUN eine Ausweisung der Reuther Hänge als Naherholungsgebiet oder Landschaftsschutzgebiet. Weiter sieht man dort ein Nadelöhr für den Verkehr.
Im Zusammenhang betrachtet der Beirat die geplanten Wohnareale am Hang des Weingartsteigs. Dort könnten Flächen von fast 40 Hektar bebaut werden. Ein Teil davon ist mit Garten- und Ferienhäusern locker bebaut.
Hier sollte man sich nach Meinung des BUN auf eine Erschließung mit großen Grundstücken entlang der Straße am Weingartsteig beschränken, um so Naherholungsgebiete und naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen zu erhalten. Die Gegend ist als hangrutschgefährdet eingestuft. Aus diesem Grund könnte privates Bauen sehr teuer kommen. Stadtplaner René Franz will dazu ein eigenes Baulandmodell entwickeln.
In Kersbach sind drei große Gebiete für die Bebauung vorgesehen: Stampfäcker, Pointäcker und weiter nordöstlich die Schleifwegäcker mit einer Fläche von insgesamt fast 35 Hektar. Die Lärmschutzmaßnahmen der Bahn im Zuge des ICE-Streckenausbaus werden die Geräuschbelastung dort verringern, sodass nach Meinung des BUN die städtischen Pläne weiterverfolgt werden sollten.
Wervolle Areale
Weniger Lärm ist auch ein Ziel für die Löschwöhrdwiesen in Forchheim. Hier führt der neue Lärmschutz an der Autobahn zu geringere Belastung. Schon 1992 hatte der BUN diesen Raum als Wohnbauland gegenüber naturschutzfachlich wertvolleren Arealen bevorzugt.
Geeignet für verdichteten Wohnungsbau hält der Beirat die als Jahn-Nord und Jahn-Süd vorgesehenen Flächen. Der Standort sei vor allem für Geschosswohnbau passend, hieß es im Beirat.