Die Falschaussage holt sie nun ein

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prozess  Eine ehemalige Zeugin log bei ihrer Aussage vor Gericht, um ihren damaligen Lebenspartner zu schützen. Jetzt wurde diese Straftat vor dem Amtsgericht in Haßfurt verhandelt. Die 30-Jährige kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner

Haßfurt — Mit den Worten "Wenn man als Zeuge vor Gericht lügt, ist das praktisch ein Angriff auf die Justiz", fuhr Staatsanwalt Christian Lang in seinem Plädoyer bei einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt schweres Geschütz auf. Auf der Anklagebank saß eine 30-jährige Frau.
Als ihrem ehemaligen Lebensgefährten vor einem guten Jahr der Prozess gemacht wurde, wollte sie ihn mit einer falschen Zeugenaussage entlasten. Der Schuss ging nach hinten los, denn nun wurde sie wegen uneidlicher Falschaussage zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Hintergrund der ganzen Sache war ein Familiendrama, das sich am Sonntag, 14. Juli 2013, auf einem Parkplatz in Haßfurt abgespielt hatte. Damals kam es zu einem Stelldichein zwischen einer Mutter und ihrem Sohn, dem ehemaligen Lebensgefährten der Frau. Es entwickelte sich eine hässliche Szene mit tätlichen Auseinandersetzungen. Dabei schlug der 32-Jährige seiner Mutter mit der Faust ins Gesicht.

Falschaussage für ihren Mann

In der Verhandlung wegen Körperverletzung hatte die nun Angeklagte behauptet, ihr Freund sei unschuldig, weil der überhaupt nicht aus seinem Auto ausgestiegen sei. Schon damals schenkte das Gericht dieser Gefälligkeitsaussage keinen Glauben, weil es einen unbeteiligten und völlig neutralen Augenzeugen gab, der das Gegenteil schilderte. Und so wurde der Mann zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Nachdem der besagte neutrale Zeuge jetzt nochmals gehört wurde, gab es auch für die Amtsrichterin Ilona Conver keinen Zweifel mehr, dass die Frau damals gelogen hatte.
Zu einem juristischen Geplänkel kam es, als der damalige Verurteilte in den Zeugenstand gerufen wurde.
Der Mann hatte seinen Anwalt Jürgen Borowka dabei. Der Advokat beharrte auf dem Zeugnisverweigerungsrecht seines Mandanten, weil dieser mit einer Aussage "sich oder einen Angehörigen der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen" würde. Angesichts der aus seiner Sicht eindeutigen Sachlage verzichtete der Staatsanwalt letztendlich auf diesen Zeugen.

Wahrheit ist ein hohes Rechtsgut

Obwohl die Frau strafrechtlich gesehen eine weiße Weste trägt, forderte der Vertreter der Anklage eine empfindliche Strafe. Die Verpflichtung zur Wahrheitsaussage als Zeuge sei ein hohes Rechtsgut, führte er aus. Im Gegensatz zum Staatsanwalt beantragte die Verteidigerin Vera Rosenzweig einen Freispruch. Sie argumentierte, dass ihre Mandantin "im Kernbereich" nicht gelogen habe, weil sie unter einem extremen psychischen Druck stand und einfach das ausgesagt habe, woran sie sich eben erinnert habe.
Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass falsche Zeugenaussagen häufig zu Fehlurteilen führten. Die verhängte Freiheitsstrafe wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Angesichts der desaströsen finanziellen Verhältnisse der Angeklagten verzichtete die Richterin darauf, zusätzlich eine Geldauflage zu verhängen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.