Die Frauenunion des Kreisverbandes Haßberge informiert sich über das Thema "Kostenheranziehung von Heim- und Pflegekindern". Dazu besuchten die Frauen das Jugendamt. Sie hörten von Anja Utzmann und Ch...
Die Frauenunion des Kreisverbandes Haßberge informiert sich über das Thema "Kostenheranziehung von Heim- und Pflegekindern". Dazu besuchten die Frauen das Jugendamt.
Sie hörten von Anja Utzmann und Christoph Schramm eine beispielhafte Fallgeschichte, die ihnen verdeutlichte, weshalb viele Pflegekinder, die einen Großteil ihres Verdienstes wieder an die Jugendhilfe abgeben müssen, sehr enttäuscht und demotiviert sind:
Luca kam im Alter von zehn Monaten in eine Pflegefamilie. Er hat durch diese Familie sehr viel Unterstützung und Hilfe erfahren. Da seine leiblichen Eltern nicht für ihn sorgen konnten, bekommt er Jugendhilfe. Sein Unterhalt wird somit vom Jugendamt getragen. Luca ist leidenschaftlicher Schwimmer und betreut Schwimmkurse für Kinder. Er hat einen Lehrgang als Rettungsschwimmer und als Sanitäter erfolgreich durchlaufen.
Luca macht nun seinen Realschulabschluss und möchte eine Berufsausbildung als Fachangestellter für Bäderbetriebe oder im medizinischen Bereich beginnen. Er freut sich auf den Beginn seiner Selbstständigkeit und möchte sich Geld sparen, um möglichst bald auf eigenen Beinen stehen zu können.
Doch Luca muss im Rahmen der "Kostenheranziehung" 75 Prozent seines Lehrlingsgehalts an das Amt abgeben. Luca ist darüber sehr enttäuscht, denn schließlich hatte er keinen Einfluss auf die persönliche Lebenssituation seiner leiblichen Eltern. Die Kostenheranziehung in Höhe von 75 Prozent ist im Paragraf 94 Absatz 6 des achten Sozialgesetzbuches geregelt, erfuhren die Frauen im Jugendamt
Die Regel der Kostenkostenheranziehung begründet sich dadurch, dass die Jugendlichen erhebliche Leistungen für ihren Lebensunterhalt vom Jugendamt und somit vom Staat erhalten. Sobald die Jugendlichen über ein eigenes Einkommen verfügen, müssen sie sich an diesen Kosten mit 75 Prozent ihres Gehaltes (abzüglich bestimmter absetzbarer Beträge) beteiligen.
Der Auftrag der Jugendhilfe auch im Landkreis Haßberge ist es, junge Menschen zu fördern und zu unterstützen, damit sie möglichst bald selbstständig und eigenverantwortlich leben. Daher entspricht der Beginn einer Ausbildung bei Pflegekindern im besonderen Maße dem Ziel, Selbstständigkeit und finanzielle Unabhängigkeit zu erlangen.