Alkohol Weil er mit 1,26 Promille am Steuer erwischt wurde, muss ein 34-jähriger Mann aus dem Landkreis Lichtenfels eine Geldstrafe von 1600 Euro zahlen. Außerdem muss er neun Monate zu Fuß gehen.
von unserem Mitarbeiter
Stephan Herbert Fuchs
Kulmbach — Wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr hat das Amtsgericht in Kulmbach einen 34-jährigen Bierfahrer aus dem Landkreis Lichtenfels zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro (1600 Euro) verurteilt. Was für den Mann noch schlimmer sein dürfte: Er darf erst wieder in fünf Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Seit vier Monaten ist sein Führerschein schon weg.
"Ganz dumm von mir"
"Es war ganz dumm von mir", räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Er sei ausnahmsweise nach der Arbeit noch zu einem Kollegen gefahren und habe dort ein paar Bierchen getrunken. Er habe sich keine großen Gedanken gemacht und gedacht, er könne schon noch fahren.
Jetzt sehe er natürlich, was er angerichtet habe.
Dabei hatte der 34-Jährige noch großes Glück, denn sein Arbeitgeber hat ihn nicht etwa entlassen, sondern für das Lager übernommen. Natürlich wurde er beim Lohn um rund 30 Prozent herabgestuft. Das alles habe seinen Mandanten unheimlich beschäftigt, sagte sein Verteidiger, Rechtsanwalt Wolfgang Schauer aus Bamberg. Sein Mandant habe sogar schon mehrere Kilo abgenommen.
Für die Polizei war der Angeklagte ein Zufallstreffer. Auf der Kreisstraße zwischen Schimmendorf und Kirchleus im Landkreis Kulmbach hätten sie den Angeklagten kontrolliert, weil er an diesem 10. Juni, kurz nach 20 Uhr, der einzige Verkehrsteilnehmer gewesen sei. Der Mann habe nach Alkohol gerochen, erinnerte sich der Beamte von der Polizeiinspektion Kulmbach.
Der Test habe ein klares Ergebnis gezeigt, so dass man danach gleich zur Blutentnahme ins Klinikum gefahren sei.
Dort kamen 1,26 Promille heraus, die absolute Fahruntüchtigkeit war damit erreicht.
Normalerweise werden derartige Vergehen per Strafbefehl erledigt. Wenn es im vorliegenden Fall doch gleich zu einer Verhandlung kam, dann deshalb, weil der Mann bereits fünf Vorstrafen, alle wegen Betrugs, auf seinem Konto hatte. Im Wesentlichen ging es dabei darum, dass er Klamotten und Lebensmittel mit einer EC-Karte gekauft hatte, die nicht gedeckt war.
Weit weg von zuhause
Eine Verurteilung zu 100 Tagessätzen zu jeweils 20 Euro sowie eine Führerscheinsperre von weiteren sechs Monaten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr forderte Staatsanwalt Hendryk List. Er gab zu bedenken, dass der Angeklagte bis nach Hause noch eine Strecke von mindestens 15 Kilometern fahren wollte, wenn er nicht erwischt worden wäre.
Verteidiger Wolfgang Schauer sprach in seinem Plädoyer von einem Fehltritt, den sein Mandant zutiefst bedauere. Eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro und eine Sperre für die Fahrerlaubnis von fünf Monaten sah der Rechtsanwalt als absolut ausreichend an.
Richterin Sieglinde Tettmann blieb mit ihrem Urteil von 80 Tagessätzen zu 20 Euro und einer Sperre von fünf Monaten dazwischen. Der Angeklagte sei strafrechtlich kein unbeschriebenes Blatt. Am Tattag hätte er im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit noch eine Fahrstrecke von mindestens 15 Kilometern zurücklegen wollen. Der Mann bereue aber auch spürbar seine Tat. Er habe aber auch Glück, dass er als Laster-Fahrer nicht sofort von seinem Arbeitgeber entlassen wurde, sondern, wenn auch für weniger Geld, einer anderen Arbeit im Unternehmen nachgehen dürfe.