Vor einigen Jahren befasste sich der Hemhofener Gemeinderat mit einem Bauvorhaben für sieben Häuser auf einem großen Grundstück am Heppstädter Weg. Dazu wur...
Vor einigen Jahren befasste sich der Hemhofener Gemeinderat mit einem Bauvorhaben für sieben Häuser auf einem großen Grundstück am Heppstädter Weg. Dazu wurde eine Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Mitte-Nord eingeleitet. 2010 wurde eine Vereinbarung mit dem Bauherrn geschlossen, dass er die Kosten für den Entwässerungskanal und die Erschließungskosten trage. Da das Grundstück an einer Kreisstraße liegt, entstehen auch Kosten für die Verkehrsanbindung seitens des Landkreises. Dieser hat deshalb eine Kostenvereinbarung in Form eines städtebaulichen Vertrags zwischen Bauherrn und Gemeinde gefordert, teilte Geschäftsleiterin Karin Mosch in der jüngsten Gemeinderatssitzung mit.
Dies sei dem Bauherrn auch so übermittelt, von ihm nach längerer Zeit aber als unakzeptabel zurückgewiesen worden. Ohne diesen Vertrag, erklärte Karin Mosch, könne das Vorhaben nicht realisiert werden. Der Rat stellte bis zur Klärung der Kostenübernahme den Erlass der Änderungssatzung des Bebauungsplans zurück.
Lp