Bahnsteig Mitte: einmal lang, einmal kurz, einmal lang

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Als der Bahnsteig Rödental Mitte 2006 neu eingerichtet wurde, war er etwas länger als heute. Später wurde er verkürzt. Jetzt wird er wieder verlängert. Wie das kommt, erklärte Bauamtsleiter Günter Ben...

Als der Bahnsteig Rödental Mitte 2006 neu eingerichtet wurde, war er etwas länger als heute. Später wurde er verkürzt. Jetzt wird er wieder verlängert. Wie das kommt, erklärte Bauamtsleiter Günter Benning dem Stadtrat bei dessen Sitzung am Montag.

Demnach wurde 2012 die Technik an diesem Übergang erneuert. Dazu musste ein Überwachungssignal versetzt werden. Die nutzbare Bahnsteiglänge verringerte sich dabei um 20 Meter. Das war bei der Länge der bisher auf der Strecke eingesetzten Züge kein Problem.

Jetzt verkehren dort aber künftig Doppelstockwagen mit Triebfahrzeug, die länger sind. Die für sie vorgeschriebene Bahnsteiglänge wären 140 Meter. Auf diese Länge soll demnächst der Bahnsteig ausgebaut werden.

Wie viel Plakate sein dürfen

Die bisherige Regelung schien einfach. Sechs Wochen vor der Wahl darf jede Partei oder Wählergruppe maximal 40 Plakate im Stadtgebiet aufhängen. "Wir konnten das aber auch nicht gut überwachen", sagte Bürgermeister Marco Steiner (FW) und ging davon aus: "So hundertprozentig hat sich da wohl keine Gruppierung dran gehalten." Das soll jetzt anders werden.

Künftig erhält jede Partei Aufkleber in der Zahl der erlaubten Plakate. Der Aufkleber muss sichtbar auf dem Plakat angebracht werden. Plakate ohne Aufkleber werden vom Bauhof entfernt, erklärte Christine Weiß von der Stadtverwaltung das Vorgehen.

Die Plakate dürfen nicht größer sein als Din A 1. An Laternen beidseitig angebrachte Plakate gelten als eines. Jede Gruppierung darf daneben vier größere Aufsteller im Stadtgebiet platzieren. Über die Zahl der Plakate wurde angeregt diskutiert. Es galt zu regeln, wie bei mehreren gleichzeitig stattfindenden Abstimmungen verfahren werden soll. Die Vorschläge reichten von 40 Plakaten je Wahl bis hin zu lediglich einer Stellwand für alle pro Ortschaft und sonst gar keinen Plakaten im Stadtgebiet. Schließlich einigte sich das Gremium auf 40 Plakate bei einer Wahl. Finden mehrere gleichzeitig statt, sind 30 Plakate je Wahl erlaubt.