Betrifft Leserbrief zum Bürgerentscheid über den zukünftigen Status des Ersten Bürgermeisters/-in in Euerdorf ab 2020: Um dem Informationsdefizit einiger Mitbürger abzuhelfen, noch ein paar Anmerkunge...
Betrifft Leserbrief zum Bürgerentscheid über den zukünftigen Status des Ersten Bürgermeisters/-in in Euerdorf ab 2020: Um dem Informationsdefizit einiger Mitbürger abzuhelfen, noch ein paar Anmerkungen nicht nur zu der überaus üppigen Besoldung eines hauptamtlichen Bürgermeisters/-in mit einem Jahresgehalt über 100 000 Euro gegenüber einem ehrenamtlichen Bürgermeister/in von unter 50 000 Euro. Mit der Zustimmung zu einem hauptamtlichen Bürgermeister/in schließt man per Gesetz ab 2020 alle über 67-jährigen Mitbürger davon aus, für das Bürgermeisteramt zu kandidieren, obwohl viele erfahrene Ruheständler gerade dann viel Zeit hätten, sich für das Gemeinwohl zu engagieren. Für den ehrenamtlichen Bürgermeister/-in gilt dagegen keine Altersbegrenzung. Als ehemaliger Gemeinderat, der 24 Jahre ehrenamtlich für die Marktgemeinde Euerdorf neben einer anstrengenden und zeitaufwendigen Landarztpraxis tätig war, sei mir die Frage erlaubt, mit was sich ein hauptamtlicher Bürgermeister/-in in einer seit Jahren schrumpfenden Gemeinde von einst über 1800 Einwohnern auf jetzt 1530 Einwohner lange acht Stunden am Tag beschäftigen sollte, zumal ihm/ihr ein großer Verwaltungsapparat beziehungsweise sogenannte externe Fachleute zur Verfügung stehen.
Peter Bergel, Euerdorf