Im November vergangenen Jahres hatten 30 Effeltricher Widerspruch gegen die Zahlung eines Straßenausbaubeitrags eingelegt. In einer eigens zu diesem Tatbest...
Im November vergangenen Jahres hatten 30 Effeltricher Widerspruch gegen die Zahlung eines Straßenausbaubeitrags eingelegt. In einer eigens zu diesem Tatbestand einberufenen Sitzung musste sich der Gemeinderat nun mit diesen Widersprüchen befassen.
Im Jahre 2012 war in
Effeltrich die Bergstraße neu ausgebaut worden. Die Bescheide über die zu leistenden Straßenausbaubeiträge waren den Anliegern der Bergstraße Ende Oktober 2015 zugestellt worden; zusammen mit der Aufforderung, den ausstehenden Beitrag innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Bescheids zu bezahlen.
Die Baumaßnahme in der Bergstraße hat rund 311 000 Euro gekostet. Da die Straße als Anliegerstraße eingestuft ist, muss die Gemeinde Effeltrich 20 Prozent der Kosten tragen. Der verbleibende Kostenanteil von knapp 249 000 Euro wurde auf die an der Bergstraße erschlossenen Grundstücke umgelegt.
Dabei handelt es sich insgesamt um rund 50 000 Quadratmeter, sodass sich ein Beitragssatz von 4,93 Euro pro Quadratmeter ergibt.
Je nach Größe der Grundstücke hatten die Anrainer zwischen 300 und 20 000 Euro zu zahlen. Widerspruch gegen die Beitragsbescheide legten vor allem die Anwohnern des oberen Teils der Bergstraße ein; des Gebietes also jenseits der Abzweigung "Georgengarten".
Im Vorfeld der Ausbaumaßnahmen waren sie, so war zu hören, vom damaligen Bürgermeister nicht in die Vorbesprechungen einbezogen worden. Es war ihnen versichert worden, dass sie außer ihren Erschließungskosten nichts weiter zahlen müssten. Laut Bürgermeisterin Kathrin Heimann (DEL), die seit 2014 im Amt ist, ist diese Darstellung heute nicht mehr zu klären. Und es sei auch insofern unerheblich, als sie gehalten sei, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.
Die Bürgermeisterin wie auch der 2015 neu eingestellte Geschäftsstellenleiter Mario Kühlwein sind bemüht, die Belastungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf alle betroffenen Bürger umzulegen.
Ausnahmlos abgelehnt
Deshalb gab es bereits im Vorfeld einen Ortstermin mit einem Sachverständigen des Landratsamts Forchheim, bei dem wichtige Punkte geklärt wurden.
Demnach ist davon auszugehen, dass die Bergstraße eine Anliegerstraße ist - und keine innerörtliche Verbindungsstraße, bei der die Gemeinde 50 Prozent der Kosten übernehmen müsste. Sie sei ferner als eine zusammenhängende Anlage zu betrachten, bei der das obere Teilstück mit der "alten" Bergstraße weiter unten zusammengewachsen ist und zu der auch unselbstständige Stichstraßen von weniger als 100 Meter Länge gehören.
Sämtliche Widerspruchsfälle wurden einzeln für sich durchgesprochen. Die Ablehnung erfolgte in all diesen Fällen einstimmig. Den Widerspruchsführern wird empfohlen, ihre Widersprüche bis zum 11. März zurückzunehmen. Wenn das nicht geschieht, werden alle Fälle an das Landratsamt Forchheim, die zuständige Kontrollinstanz, zur kostenpflichtigen Entscheidung weitergegeben.
Falls den Widersprüchen erneut nicht abgeholfen werden kann, steht es jedem Widerspruchsführer allerdings frei, Klage zu erheben und die Sache juristisch weiter durchzufechten.