Amtsgericht 25-Jähriger zeigt sich vor dem Kadi nicht wirklich reuig. Weil die Polizei bei ihm einige Gramm Amphetamin fand, bekam er seine letzte Chance, eine viermonatige Bewährungsstrafe. Wird er wieder straffällig, muss er ins Gefängnis.
von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner
Haßfurt — "Was soll das, wegen dem bisschen Zeug?" maulte der 25-Jährige, als ihn ein Polizist heuer im Februar in der Haßfurter Promenade kontrollierte und dabei die winzige Menge von 0,11 Gramm Amphetamin - in der Szene als Speed oder Ecstasy bekannt - fand. Zwei Monate später erwischte man ihn wieder, diesmal mit 5,06 Gramm. Da das Betäubungsmittelgesetz den Besitz auch kleinster Mengen von Rauschgift verbietet und der vorbestrafte Drogenkonsument unter laufender Bewährung stand, verurteilte ihn Amtsrichterin Ilona Conver zu einer erneuten Bewährungsstrafe von vier Monaten.
Vom Staatsanwalt Peter Bauer gefragt, wie es zu der Kontrolle gekommen sei, antwortete der Polizeibeamte im Zeugenstand: "aus polizeilicher Erfahrung". Dabei hat sicher auch das Umfeld eine Rolle gespielt, denn: Am Haßfurter Stadtpark ist öfter mal "High Life".
Richtiger Riecher Der junge Mann, der damals am Vormittag vom Bahnhof kam, war dem Ordnungshüter nicht persönlich bekannt.
Aber der Polizist hatte den richtigen Riecher. Einer seiner Kollegen, sagte er weiter aus, habe etliche Wochen später bei dem Angeklagten die etwas größere Menge entdeckt. Der Arbeitslose mit dem Schnauzbart war geständig, aber im Grunde nicht reuig. Er betonte, dass er mit dem Drogenkonsum niemand anderen verletzt oder geschadet habe - außer sich selber.
Aber der Gesetzgeber, erwiderte der Vertreter der Anklage, habe den Besitz von Drogen nun mal unter Strafe gestellt und daran seien sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Gerichte gebunden. Mit den Worten "Wer Betäubungsmittel besitzt, macht sich strafbar - da beißt die Maus keinen Faden ab!" beendete die Strafrichterin die kurze Diskussion.
Da der Beschuldigte erst seit drei Monaten arbeitslos ist - vorher war er beim Straßenbau beschäftigt - bezieht er Arbeitslosengeld I in Höhe von rund 800 Euro. Er lebt mit seiner Lebensgefährtin und deren zwei kleinen Kindern in einem Haushalt. Unter Hinweis auf diese persönliche Situation bat der Mann bei der Verhandlung am Haßfurter Amtsgericht um eine erneute Bewährungschance.
Knallharte Auflagen Der Staatsanwalt wollte sich dieser Bitte nicht grundsätzlich verschließen, bestand aber auf knallharten Auflagen. Er plädierte dafür, gegen den Verurteilten ein Betäubungsmittelverbot auszusprechen.
Das bedeutet, dass er dreimal jährlich zum Drogentest antreten muss. Dabei wird anhand von Haaranalysen geprüft, ob er rückfällig geworden ist. In diesem Fall müsste er damit rechnen, dass seine auf drei Jahre festgesetzte Bewährung widerrufen und er in den Knast wandern würde.
Weitere Auflagen: Der "Drogi" muss sich bei einem Bewährungshelfer melden und mindestens acht Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber der junge Mann schien doch recht zufrieden damit.
Lieber kein nächstes Mal "Danke - es hätte schlimmer kommen können", meinte er beim Hinausgehen. "Beim nächsten Mal kommt es mit Sicherheit schlimmer" entgegnete ihm die Vorsitzende.