Amtsgericht Haßfurt verurteilt einen Schwarzfahrer zu Freiheitsstrafe

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von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner Haßfurt — Ausgesprochenes Pech hatte ein heute 22-Jähriger: Er wollte Ende letzten Jahres mit seinem Audi gerade mal zwei Kilometer bis zu se...

von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner

Haßfurt — Ausgesprochenes Pech hatte ein heute 22-Jähriger: Er wollte Ende letzten Jahres mit seinem Audi gerade mal zwei Kilometer bis zu seiner Wohnung fahren - allerdings ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz. Ein hinter ihm herfahrender Polizist in Zivil aber roch Lunte und stellte den Burschen nach einer Verfolgungsfahrt.

Auf Bewährung

Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz sowie wegen Kennzeichenmissbrauchs kassierte der Schwarzfahrer bei einem Strafprozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt vier Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung (für drei Jahre).

Polizei-Papa in Zivil wachsam

Es war der 26. November 2013, als im Kreis Haßberge "Kommissar Zufall" in Gestalt eines 44-jährigen Polizisten auf den Plan trat. Der Ordnungshüter saß in seinem Privatwagen, auf dem Rücksitz seine beiden Kinder. Als er das Kurzzeit-Kennzeichen des vor ihm fahrenden Autos sah, kam ihm das bekannt vor. Erst wenige Tage vorher hatte er sich auf seiner Dienststelle damit befasst und wusste, dass es nicht gültig war. Um diese Ungültigkeit des Kennzeichens zu kaschieren, hatte der einschlägig vorbestrafte Autofahrer mit einem gelben Klebeband das Ablaufdatum überklebt.
Deshalb nahm der Beamte die Verfolgung auf. Als der junge Mann das bemerkte, drückte er aufs Gaspedal, fuhr davon und bog mehrfach auf Feld- und Betonwege ab, schilderte der Uniformierte im Zeugenstand. Erst mal gelang es dem Audi-Fahrer, einen Vorsprung herauszuholen. Aber dann verlor er die Kontrolle über den Wagen und die wilde Spritztour durch die Flur endete im Graben.

Nichts als Lügen und Ausreden

Als der Polizeibeamte auf den völlig demolierten Wagen stieß, saß niemand mehr hinter dem Steuer. Der körperlich klein gewachsene Angeklagte behauptete, eine Bekannte sei gefahren. Diese Angabe wurde schnell als Schutzbehauptung entlarvt, da der Polizist aufgrund der Position des Autositzes sofort erkannte, dass nur eine sehr kleine Person den Audi gesteuert haben konnte.
Es handele sich zwar um keine "schwerkriminelle" Tat, meinte Strafrichterin Ilona Conver, aber andererseits stehe der Beschuldigte nicht zum ersten Mal vor dem Kadi und die Klebeaktion am Kennzeichen zeuge von einer gewissen kriminellen Energie. Deshalb blieb es diesmal nicht bei einer Geldstrafe. Die Freiheitsstrafe ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und 400 Euro muss der Verurteilte als Bewährungsauflage an Don Bos-co in Bamberg zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.