Stephan Herbert Fuchs Er hatte sich so gefreut, trotz Krankheit nach Jahren endlich wieder arbeiten zu können. Da schenkte sich ein 49-jähriger Arbeiter aus...
Stephan Herbert Fuchs
Er hatte sich so gefreut, trotz Krankheit nach Jahren endlich wieder arbeiten zu können. Da schenkte sich ein 49-jähriger Arbeiter aus
Kulmbach kurzerhand ein oder zwei Seidla Bier ein. Voraussetzung für die Arbeit war allerdings der Führerschein. Auch hier sah sich der Mann - die Fahrerlaubnis war ihm bereits vor Jahren entzogen worden - schon kurz vor dem Ziel, der Schein war in Sichtweite. Bis plötzlich das zuständige Labor eine Haarprobe anforderte.
Das Gutachten, das sich auf die Haarprobe stützt, fiel nach dem Bier natürlich zuungunsten des Mannes aus. Also entschloss er sich, das Gutachten zu seinen Gunsten zu fälschen. Das fiel freilich sofort auf, so dass sich der 49-Jährige jetzt wegen Urkundenfälschung verantworten musste.
Angeklagter gestand sofort
Der Mann war ziemlich dilettantisch vorgegangen. Er schnitt einfach den Briefkopf des Labors ab und klebte ein für ihn günstiges Gutachten einer früheren Haarprobe darunter. Dann fertigte er eine Farbkopie an und faxte das Ganze zur entsprechenden Stelle, wo er die Wiedererlangung der Fahrgenehmigung beantragt hatte.
Dort fiel das Ganze sofort auf, das Labor erstattete Anzeige und schon stand die Polizei vor der Tür. Bei einer Wohnungsdurchsuchung stellten die Beamten noch weitere zerschnittene Gutachten fest. Der Angeklagte habe alles sofort eingeräumt und war kooperativ, sagte der ein Polizeibeamter.
Eine Chance auf Arbeit
Der Angeklagte hatte sich zuvor schon vor Gericht entschuldigt und offen seinen Fehler eingeräumt. Sichtlich mitgenommen und gezeichnet von einer schweren Erkrankung berichtete er, dass er seinen Führerschein bereits 2001 wegen Alkohols verloren hatte. Es folgten Krankenhausaufenthalte, schwere Eingriffe und das Abrutschen zum Hartz-IV-Empfänger.
Da plötzlich habe sich für ihn trotz allem wieder eine Chance auf Arbeit aufgetan, einzige Voraussetzung war der Führerschein. Auch der war plötzlich gar nicht mehr so fern, denn alle bisherigen Gutachten und Haaranalysen waren zu seinen Gunsten ausgefallen. Bis zum verhängnisvollen Seidla, vielleicht waren es auch zwei.
Zulasten des Mannes sollten sich allerdings seine vielen Vorstrafen auswirken. Mehrfach war er bereits ohne Führerschein erwischt worden. 2001 folgte dann die Trunkenheitsfahrt, die letztlich den Führerschein kostete. Dazu kommen einige kleinere Betrügereien, Diebstähle und Sachbeschädigungen, die ihn kurzzeitig sogar schon hinter Gitter führten.
Auf eine Geldstrafe von 800 Euro (80 Tagessätze zu je zehn Euro) plädierte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Menschlich sei das Ganze zwar irgendwie nachvollziehbar, zu rechtfertigen sei es trotzdem nicht. Verteidiger Ralph Pittroff beantragte dagegen eine wesentlich niedrigere Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu jeweils zehn Euro). Sein Mandant habe sich zu der Fälschung mit primitivsten Mitteln hinreißen lassen.
Richterin Sieglinde Tettmann entschied schließlich auf 700 Euro (70 Tagessätze zu jeweils zehn Euro). Sie hielt dem Angeklagten besondere Umstände zugute. Trotzdem muss er jetzt auch noch für die Kosten des Verfahrens aufkommen.