Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte eine Frau wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe. Die erheblich vorbelastete Angeklagte hatte im Internet Waren auf den Namen ihres Bruders bestellt. Der war sauer und zeigte sie an.
Als die Beweislage erdrückend war, kam das Geständnis. Über ihren Rechtsanwalt Alexander Wessel räumte die Angeklagte (37 Jahre) im gestrigen Fortsetzungstermin für ein Strafverfahren am Amtsgericht in Haßfurt ein, dass sie auf den Namen ihres Bruders bei einem Verlag Bastelartikel im Wert von 42,92 Euro bestellt hat. Wegen Betrugs wurde die einschlägig vorbestrafte Frau zu einer (noch nicht rechtskräftigen) zweimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.
Laut Anklageschrift hat sich die Tat am 14. September 2013 abgespielt. Damals orderte die in einem Dorf in den Haßbergen lebende Hausfrau die Bastelsachen per Internetbestellung. Die Waren wurden an ihre Adresse geliefert, die Rechnung ging an ihren Bruder (46). Als der wiederholt zur Zahlung aufgefordert wurde - zuletzt von einer Inkassofirma -, platzte ihm der Kragen und er ging zur Polizei und zeigte seine Schwester an.
Zerstrittene Familie Nun wurde bei der Beweisaufnahme erst einmal der Polizeibeamte vernommen, der die Ermittlungen führte. Nach seinen Angaben hat er seit geraumer Zeit mit der zerstrittenen Familie zu tun. Er schilderte, dass die Angeklagte die beschriebene Betrugsmasche in der Vergangenheit schon öfters praktiziert habe. Geschädigt wurde dabei mehrfach deren eigene Mutter.
Schwer belastet In dem nun verhandelten Fall hatte sie erstmals den Namen des Bruders missbraucht. Als Motiv stellte sich heraus, dass beide Geschwister durch einen Erbschaftsstreit total miteinander zerstritten sind. Der Bruder hatte bereits beim ersten Termin als Zeuge ausgesagt und die Schwester schwer belastet.
Als die Vorsitzende Richterin Ilona Conver den entsprechenden Auszug aus dem Bundeszentralregister verlas, war klar, dass es sich bei der Angeklagten um kein unbeschriebenes Blatt handelt. Bereits 2008 und 2013 stand sie vor dem Kadi und wurde jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt. Auf ihre persönlichen Verhältnisse angesprochen, gab sie einen unglaublich hohen Schuldenberg von rund 150.000 bis 200.000 Euro an.
In nahezu gleichlautenden Plädoyers beantragten der Verteidiger sowie Ilker Özalp namens der Staatsanwaltschaft die kurzzeitige Bewährungsstrafe, die von der Amtsrichterin dann auch als Urteil im Namen des Volkes ausgesprochen wurde. Zusätzlich muss die Verurteilte bis 30. April vollen Schadensersatz leisten. Mit Mahngebühren und Zinsen sind aus den ursprünglich 42 Euro nun über 120 Euro geworden.
Warnung Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Özalp ermahnte die Frau, dass dies ihre letzte Chance sei und sie bei einem erneuten Fehltritt unweigerlich hinter schwedischen Gardinen lande.