Wurde ein Ehepaar gegenüber dem Polizeibeamten handgreiflich?

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Polizeieinsatz, weil ein Mann mit Haftbefehl gesucht wurde. Symbolfoto: Bundespolizeidirektion Berlin/dpa
Polizeieinsatz, weil ein Mann mit Haftbefehl gesucht wurde. Symbolfoto: Bundespolizeidirektion Berlin/dpa

Weil sie angeblich gegenüber einem Polizeibeamten handgreiflich geworden waren, musste ein Ehepaar aus dem Landkreis Forchheim vor Gericht.

Eine Ehepaar aus dem Landkreis Forchheim musste sich vor dem Amtsgericht wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Sie hatten Einspruch gegen ihre Strafbefehle eingelegt. Nach vielen widersprüchlichen Aussagen und mehr als drei Stunden Verhandlung wurden die Verfahren gegen Geldauflagen eingestellt.

Schon vor Anklageverlesung wies Richterin Silke Schneider drauf hin, dass es sinnvoll wäre, wenn sich die Angeklagten mit der Einstellung einverstanden erklären würden. Diese weigerten sich aber. Vor allem, weil Sie ihrer Angabe nach nie die Möglichkeit hatten, zum Verlauf des angesprochenen Tages Stellung zu beziehen. Der Anwalt des Angeklagten, Gunter Bierfelder, betonte: "Das was als Tathergang geschildert wird, stimmt zu großen Teilen nicht. Es geht uns ein Stück weit auch ums Prinzip." Er führte aus, dass er der Meinung sei, die Akte sei erst nachträglich angelegt worden.
Zudem habe sein Mandant nie eine Ladung zur Anhörung bekommen.


Nur Polizei kommt zu Wort

Dieser Aussage stimmte auch der Rechtsanwalt der Angeklagten Frau, Holger Friedrich, zu: "Die Ermittlungsakte besteht nur aus Aussagen der Polizei." In dieser Ermittlungsakte wurde der Tatverlauf wie folgt beschrieben: Das angeklagte Ehepaar sei im März 2015 in den frühen Morgenstunden zu Hause von der Polizei aufgesucht worden. Die Beamten hatten einen Haftbefehl gegen den Freund der Tochter der Familie. Das Ehepaar wollte die Polizisten jedoch nicht ins Haus lassen, stellte sich den Beamten in den Weg und soll laut Anklage auch handgreiflich geworden sein. Konkret heißt es darin, dass der Ehemann den Polizeibeamten am Oberkörper, die Ehefrau an den Beinen packte, als dieser versuchte die Treppen hoch zu gehen.

Diesem Teil der Anklage widersprach das Paar jedoch vehement. Der 50-jährige Familienvater erklärte, dass die Beamten ihm nichts von einem Haftbefehl erzählt hätten. Zudem sei er von dem Polizisten mit beiden Händen gestoßen worden, hätte selbst aber die Hände nicht benutzt. Seine Frau und der als Zeuge geladene Sohn der Familie widersprachen ihm nicht und sahen auch den Polizisten als den Angreifenden in der Situation. Der Sohn sagte zudem, der Polizist hätte seinen Vater mit beiden Händen am Hals gepackt.

Anders zeichneten sich die Aussagen der beiden Polizeibeamten. Zuerst kam der jüngere zu Wort. Er war zu diesem Zeitpunkt noch Polizeischüler und hatte noch am selben Tag seine Aussage zu Papier gebracht. Vor Gericht konnte er sich jedoch nicht mehr detailgenau erinnern. Sicher war er sich jedoch, dass sein Kollege den Grund des Besuches - die Vollstreckung des Haftbefehls - genannt hatte. "Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, wie es zu dem Gerangel kam", sagte der 21-jährige Polizist. Sie seien aber von Anfang an nicht gerade freundlich behandelt worden. "Ich empfand das Gespräch als relativ unentspannt", sagte er. Sein Kollege sei dabei aber eher "unemotional" gewesen.

Der 41-Jährige Polizeibeamte, der laut Anklage Opfer, laut Aussagen der Angeklagten jedoch Täter war, sagte: "Es wurde der Grund bekannt gegeben, warum die Polizei da ist." Zudem habe er lange mit dem Mann diskutieren müssen. Als er dann den mit Haftbefehl Gesuchten im zweiten Stock gesehen hatte, sei er in das Haus rein. Dass es dabei zu einer Rangelei kam, sei ihm vorher unmöglich erschienen.


Einigung erzielt

"Es war mir völlig unbegreiflich, dass es da so ein Drama gibt." Mit vier Beamten waren sie nur zu diesem Einsatz gekommen, weil der Gesuchte polizeibekannt war. Dass von der Familie, bei der er sich aufhielt, eine Gefahr ausgehen könne, daran habe er nicht im entferntesten gedacht.

Auf die Frage des Verteidigers Bierfelder, wann er den Strafantrag gestellt habe, antwortete er, er habe ihn "form- und fristgerecht" gestellt.

Während einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung besprachen sich Staatsanwältin Isabel Brzezicha, die Angeklagten und die Verteidiger. Dabei wurde eine Einigung erzielt. Demnach wurde das Verfahren hinsichtlich beider Angeklagter vorläufig eingestellt. Als Geldauflage muss er 1500 Euro an den Kinderschutzbund Kreisverband Forchheim e.V. bezahlen, ihre Auflage von 300 Euro geht an das Frauenzentrum Erlangen.