Ein 27-Jähriger wurde am Donnerstag von der Forchheimer Amtsrichterin zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verklagt. Er hatte seine Freundin via Smartphone bedroht.
Ein 27-Jähriger soll Ende April dieses Jahres seine Ex-Freundin über das Handy beleidigt und bedroht haben. Das Verfahren gegen den Angeschuldigten wurde nun vor dem Amtsgericht eingestellt. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.
Bereits zu Beginn der Verhandlung legte er ein Geständnis ab: "Ich gebe zu, dass es so gewesen ist. Es tut mir sehr leid." Die Geschädigte, die aus beruflichen Gründen nicht erscheinen konnte, verfasste einen Brief. In diesem entschuldigte sie sich für ihr Überreagieren. Sie hätten schon des Öfteren Streit gehabt, und sie wisse, dass sie keine Angst vor dem 27-Jährigen haben müsse. "Ich bitte Sie den Angeklagten nicht zu bestrafen", bat sie in der Mitteilung.
Der Angeschuldigte verteidigte sich, indem er beteuerte, dass er sie noch nie geschlagen hätte und das auch niemals tun würde.
Vorwurf fallen gelassen Der 27-Jährige besitzt jedoch schon drei Einträge im Bundeszentralregister. Diese sind Beleidigung, versuchte Körperverletzung und der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln.
Deshalb konnte Richterin Silke Schneider ihm nicht gänzlich glauben: "Ihre Vorstrafen sprechen eine andere Sprache! Sie müssen lernen, sich unter Kontrolle zu halten." Da das Opfer und der Angeklagte nicht mehr in einer Beziehung leben, geht Rechtsanwalt Felix von Pierer davon aus, dass sie nicht mehr von dem 27-Jährigen abhängig ist. Das bedeutet, dass der Brief ernst gemeint und nicht aus beispielsweise schlechtem Gewissen geschrieben worden ist.
Aus diesem Grund wird der Vorwurf der Beleidigung, mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, fallen gelassen. Das Verfahren wird vorläufig eingestellt. Der Angeschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Das Geld soll an das Frauenzentrum Erlangen gezahlt werden.
Die Amtsrichterin gab dem 27-Jährigen zum Ende noch einmal einen Hinweis: "Wenn sie erneut wegen so etwas vor Gericht sitzen sollten, werden wir über eine Bewährungsstrafe nachdenken müssen."