Nach Hygienemängeln in Forchheimer Bierkeller - jetzt Neueröffnung mit anderen Pächtern

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Nicht einverstanden mit der Hygiene in der Küche eines Forchheimer Bierkellers war ein Lebensmittel-Kontrolleur im April 2016. Foto: dpa
Nicht einverstanden mit der Hygiene in der Küche eines Forchheimer Bierkellers war ein Lebensmittel-Kontrolleur im April 2016.  Foto: dpa

Ein Lebensmittel-Kontrolleur stellte in einem Forchheimer Bierkeller Hygienemängel fest. Inzwischen wurde der Bierkeller von neuen Pächtern übernommen.

Aktualisierung (Stand 26. 2.2018): Am 19. Januar wurde der Forchheimer Bierkeller von der neuen Pächterin Manuela Neussinger wiedereröffnet. Nach ihren Angaben wurden die Räumlichkeiten im Vorfeld am 9. Januar vom Gesundheitsamt abgenommen. Auch bei einer Nachkontrolle wurden Kühlhäuser, Lagerung der Lebensmittel und Sauberkeit überprüft. Die Kontrolleure waren nach Angaben der Pächterin sehr zufrieden.

Untragbare hygienische Mängel oder normale Verschmutzung im laufenden Betrieb? Diese beiden Interpretationen der Sauberkeit eines Forchheimer Bierkellers während einer Lebensmittelkontrolle im April 2016 standen sich am Dienstagvormittag in einer Verhandlung am Amtsgericht diametral gegenüber.

Der Hintergrund: Bei einer Überprüfung im vergangenen Frühjahr fielen einem Kontrolleur des Landratsamtes massive hygienische Mängel im Gastronomiebetrieb auf. Die Folge: Der Keller wurde sechs Tage lang geschlossen und der Pächter erhielt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1500 Euro.


Widerspruch eingelegt

Nachdem der Gastronom sein Fehlverhalten in einem Schreiben wenig später zunächst zugab und mit einer mehrtägigen Krankheit entschuldigte, machte er nach Zustellung des Bußgeldbescheids eine Rolle rückwärts und legte Widerspruch ein. Die Vorwürfe seien überzogen, die Mängel zum Großteil "normale Verschmutzung im laufenden Betrieb". Als Ursache für das seiner Ansicht nach strenge Vorgehen des Kontrolleurs brachte der türkische Staatsbürger aus einem Nachbarlandkreis fremdenfeindliche Motive ins Spiel.

"Ich habe kein Problem mit ihm, aber er vielleicht mit mir", sagte der Angeklagte in der Verhandlung. "Er hat mich gleich nach meiner Nationalität gefragt, hat mich buchstabieren lassen, wie man die Geräte in der Küche, zum Beispiel den Salamander, schreibt." Außerdem sei der Kontrolleur auf sein Versprechen, noch am Abend zu putzen, nicht eingegangen. Er habe gesagt: "Ich kenne Sie nicht und weiß nicht, ob ich Ihnen vertrauen kann."

Der als Zeuge geladene Beamte des Landratsamtes erzählte freilich eine ganz andere Geschichte. Während die Beteiligten die Fotos der Kontrolle anschauten, fing er an zu berichten. Von nicht abgedeckten Soßen. Von einem Kombi-Dämpfer, aus dem es bestialisch gestunken habe. Von falscher Lagerung, von getrocknetem Fett, verdreckt herumstehenden Geräten und mehr. "Seit 26 Jahren mache ich den Job, aber so etwas habe ich selten gesehen."

Der Pächter fand zu fast allen Punkten eine Begründung. Mal habe der Vorpächter alte Geräte noch nicht abgeholt, mal stamme der Dreck aus dem laufenden Betrieb. Der Kontrolleur wiederum entgegnete, dass es egal sei, warum dreckige Geräte in einer Küche stünden und Lebensmittel nicht ordentlich gelagert seien. "Als erfahrener Gastronom müssten Sie wissen, dass es so nicht ausschauen kann."

Für Richterin Silke Schneider waren die Bilder eindeutig. "Wollen Sie mich für dumm verkaufen? Ich weiß auch, wie Schmutz aussieht. Und der ist älter als einen Tag", sagte sie in Richtung des Pächters, dem sie schon vorher empfahl, auf die Beweisaufnahme zu verzichten.


Polizist spricht von Brechreiz

Denn neben dem Kontrolleur sagte auch ein Polizist, der zur Kontrolle hinzukam, um Bilder zu machen (der Akku der Kamera des Kontrolleurs war leer), gegen den Pächter aus. "Ich stand kurz vor dem Brechreiz", berichtete er über den Zustand an einigen Ecken der Gaststätte. Einen komischen Umgang des Kontrolleurs stellte er während seiner Anwesenheit nicht fest. "Das war ein ganz normales Gespräch, der Pächter zeigte sich auch einsichtig." In die gleiche Richtung ging auch die Aussage eines Mannes des städtischen Ordnungsamtes, der ein paar Tage später bei der Nachkontrolle dabei war. "Der Umgang war normal. Die Gaststätte war auf den ersten Blick geputzt, aber es gab noch Mängel."

Ganz andere Aussagen tätigten die Mutter des Angeklagten und dessen Koch-Azubi, die beide am Tag der Kontrolle in der Gaststätte, jedoch nicht die ganze Zeit bei der Kontrolle dabei waren. "Es hat nicht gestunken und es war auch nicht besonders dreckig.", sagte die Mutter, die von der Richterin auf die Pflicht einer wahrheitsgemäßen Aussage hingewiesen wurde. Auch der junge Mann will nichts gerochen und nur oberflächlichen Schmutz gesehen haben. Er sagte, der Kontrolleur habe ihn gebeten, dazubleiben, dass es voran gehe, weil er Deutsch verstehe. Die Richterin verstand nicht, warum das Fass mit der Fremdenfeindlichkeit aufgemacht werde. "Den Dreck hat sich ja keiner ausgedacht." Sie verurteilte den Pächter wegen fahrlässigem Umgang mit Lebensmitteln und bestätigte die Geldbuße von 1500 Euro. Die Verteidigerin hatte 500 Euro gefordert. Der Pächter, der Rechtsbeschwerde einlegen kann, trägt die Verfahrenskosten.