Verfahren in Forchheim eingestellt: Ob er sie gewürgt hat, bleibt ungeklärt

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Foto: Matthias Hoch
Foto: Matthias Hoch

Nachdem er seine Mitbewohnerin geschlagen und gewürgt haben soll, stand ein 29-Jähriger nun vor dem Amtsgericht Forchheim. Die Zeugin wollte jedoch zunächst keine Aussage mehr machen.

Er würgte sie mit beiden Händen stark am Hals und schlug sie mit der Faust gegen die Schulter. Dadurch erlitt sie starke Schmerzen und erhielt blaue Flecken - So lautete zumindest die Anklage. Dennoch wurde das Verfahren gegen einen 29-jährigen Industrielackierer nun eingestellt.

Die Taten sollen zwischen Januar und März 2015 stattgefunden haben. Damals lebten der Angeklagte und die Geschädigte (22) zusammen in einer Wohnung in Ebermannstadt. Die beiden waren kein Paar. Gleich zu Beginn der Verhandlung betonte Rechtsanwalt Stefan Kohler, dass sein Mandant nicht aussagen wolle, aber die Taten aus der Anklageschrift nicht zutreffend seien.

Die Geschädigte, die als einzige Zeugin geladen war, erklärte: "Ich würde gerne gar nichts sagen. Wir verstehen uns ja auch mittlerweile wieder."

Eine Verweigerung der Aussage wäre allerdings schlecht für die Geschädigte, erklärte Richterin Schneider, da dies den Eindruck erwecken würde, sie habe bei der Polizei falsch ausgesagt und somit den Angeklagten falsch verdächtigt.

"Es steht mir bis hier. Damals noch bei der Polizei anzeigen, aber jetzt wieder gut miteinander verstehen. Und plötzlich fällt Ihnen ein, dass Sie nix sagen wollen", sagt die Richterin, "entweder Sie sagen dann jetzt nichts oder was wirklich war." Die Geschädigte betonte jedoch, sie wolle dem Anklagten "keine Steine in den Weg legen" und nichts sagen.

Richterin und Staatsanwalt stellten jedoch weitere Fragen, bis die 22-Jährige schließlich zu erzählen begann: Es sei zu einem Streit gekommen, bei dem es lediglich um Kleinigkeiten ging. Durch die vielen Streitigkeiten in vorheriger Zeit habe sich die Situation immer weiter hochgeschaukelt. Im Eifer des Gefechts habe der Angeklagte dann seine damalige Mitbewohnerin geschubst und auf das Sofa geworfen, wobei sich die Hände des Täters am Hals der Geschädigten befanden. Aus Angst vor ihrem Mitbewohner, hat die Frau die Wohnung dann allerdings verlassen. "Ich hab aber nie gedacht, dass er mich umbringen will. Er ist ja ein netter Mensch", merkte sie an.

Erneuter Angriff

Zu einem ähnlichen Vorfall kam es einen Monat später. Nochmals kam es zu einem Streit zwischen den beiden. Eine Diskussion am späten Abend entstand, bei dem es darum ging, dass der Angeklagte ausziehen sollte. Er habe sie dann gepackt, wodurch blaue Ecken am Arm der Frau entstanden sein sollen. "Ich bin auch nicht ganz unschuldig", verteidigte sie ihn. Jedoch habe er ihr erneut an den Hals gegriffen, dabei aber nicht zugedrückt. Schmerzen hatte sie deswegen keine.

Richterin Silke Schneider stellte das Verfahren nach einer Absprache zwischen ihr, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger ein. Sie einigten sich auf eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro, welche in monatlichen Raten von 250 Euro abbezahlt werden sollen. Bezahlt der 29-Jährige nicht, wird das Verfahren wieder aufgenommen.