Trunkenheitsfahrt: 25-Jähriger muss Strafe bezahlen

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Im Amtsgericht Forchheim musste sich ein 25-Jähriger wegen Trunkenheit am Steuer verantworten. Foto: Klaus-Dieter Gabbert, dpa
Im Amtsgericht Forchheim musste sich ein 25-Jähriger wegen Trunkenheit am Steuer verantworten.  Foto: Klaus-Dieter Gabbert, dpa

Nach einem Disco-Besuch fährt ein 25-Jähriger betrunken mit seinem Auto gegen eine Straßenlaterne und einen Zaun. Er muss eine Geldstrafe bezahlen.

Eigentlich war der Angeklagte seit mehreren Jahren trocken, doch ein Zusammentreffen mit seiner Ex-Freundin brachte ihn aus der Bahn. Mit 1,78 Promille fuhr er mit seinem Auto gegen einen Zaun - rammte dabei eine Straßenlaterne in Ebermannstadt. Ein Gesamtschaden von über 3500 Euro entstand. Nun musste sich der 25-Jährige wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.

Im Forchheimer Gericht ist der Angeklagte kein Unbekannter. Seiner Tat gehen mehrere Anzeigen wegen Nötigung, Diebstahl und versuchter Körperverletzung voraus. So lauerte der Angeklagte seiner Ex-Freundin im vergangenen Jahr in einem Tattoo-Studio auf. Als sie sich weigerte mit ihm zu gehen, kehrte er mit einem Benzinkanister zurück und drohte das Studio niederzubrennen.

Der junge Mann saß zudem bereits im Gefängnis.
Nach einer längeren Pause, in der er sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, folgte nun der Rückfall.

Ende Januar fuhr der Angeklagte von einem Disco-Besuch völlig betrunken nach Hause, rammte die besagte Laterne und besaß zudem keine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug. Dem 25-Jährigen wird auch Steuerhinterziehung vorgeworfen. Außerdem war das Kennzeichen nicht auf das Unfallfahrzeug zugelassen. Somit kam auch noch eine Anklage wegen Kennzeichenmissbrauch hinzu. "Wie konnten sie mit 1,78 Promille Auto fahren? Da würde ich unter dem Tisch liegen beziehungsweise nicht einmal einsteigen können", ärgerte sich Richterin Silke Schneider.

Trotzdem gab sie zu, dass sie begeistert sei, wie der Angeklagte seine Tat wieder gut machen wollte. So reparierte er in Zusammenarbeit mit dem Geschädigten den Zaun und überwies eine Summe von über 1000 Euro an die Stadt Ebermannstadt. "Ich habe es noch nie erlebt, dass jemand bis zur Hauptverhandlung versuchte, den Schaden wieder gut zu machen", lobte ihn die Richterin. Trotzdem appellierte sie an den jungen Mann: "Seien sie froh, dass sie nicht jemanden erwischt haben, sonst säßen sie jetzt ganz woanders."


Fahrerlaubnis wurde entzogen

Staatsanwalt Stefan Meyer forderte eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen über 25 Euro. Zusammen mit der Verurteilung wegen Nötigung, die auf 30 Tagessätze festgelegt wurde, kam so eine Summe in Höhe von 2750 Euro zusammen. Zudem sollte die Fahrerlaubnis für weitere neun Monate entzogen werden. Mit dieser Forderung wollte sich der Verteidiger nicht abfinden - betonte nochmals, dass sein Klient sich in der Vergangenheit bemühte, den Schaden zu beheben. Er forderte 60 Tagessätze über 20 Euro.

Diesem Wunsch gab Richterin Silke Schneider nach, entzog dem jungen Mann zusätzlich den Führerschein für weitere neun Monate und erlegte ihm die Kosten des Verfahrens auf. Zum Schluss verabschiedete sie sich von ihm mit den Worten: "Wenn es Ihnen so gut im Gefängnis gefallen hat, dann machen sie ruhig so weiter. "